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Die ausgedehnten schweizerischen Alplandschaften wurden durch die Nutzung durch Weidetiere stark geprägt. Nur durch Nutzung und Pflege kann diese Kulturlandschaft erhalten werden. Die Nutzung ist zudem notwendig, damit das Sömmerungsgebiet weiterhin seine wichtige Rolle für die Ernährungssicherheit, für die Ökologie und für die Gesellschaft erfüllen kann. Wird die Nutzung aufgegeben, werden die Alpweiden zu Wald.

Charakterisierung der Sömmerungsbetriebe

Sömmerungsbetriebe werden während der Alpsaison bewirtschaftet und dienen der Alpung von Wiederkäuern. Ihre saisonale Bewirtschaftung ist der Hauptunterschied zu den ganzjährigen Betrieben. Ein weiteres Merkmal der Sömmerungsbetriebe ist ihre Spezialisierung auf Weide: sie bestehen ausschliesslich aus Grünland, das an den Standort angepasst und mit abgestufter Intensität zu nutzen ist. Das Sömmerungsgebiet umfasst die traditionell alpwirtschaftlich genutzte Fläche. Alpweiden sind in der Regel hoch gelegen, sie können aber auch vergleichsweise tief liegen, da die traditionelle Nutzung bestimmend ist. Das Sömmerungsgebiet ist nach unten (gegenüber der landwirtschaftlichen Nutzfläche) abgegrenzt, nicht jedoch nach oben gegenüber den unproduktiven Flächen (Steine, Eis, Fels, usw.).

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Offenhaltung

Die Offenhaltung der Alpweiden ist ein Hauptziel der Agrarpolitik 2014-2017. Dies ist nur mit der Alpung von Raufutterverzehrern möglich. Um die Bewirtschaftung und Pflege dieser wertvollen Flächen zu gewährleisten, wurde der Sömmerungsbeitrag ab 2014 erhöht. Parallel dazu wurde ein Alpungsbeitrag eingeführt, um einen Anreiz für Heimbetriebe zu schaffen, ihre Tiere in die Sömmerung zu geben. Die Kombination dieser zwei Massnahmen soll einen genügenden Tierbesatz sicherstellen, damit Sträucher und Bäume längerfristig die Alpweiden nicht gefährden. 

Nachhaltige Nutzung im Sömmerungsgebiet

Alpweiden sollen nachhaltig bewirtschaftet werden; dieses Prinzip wird folgendermassen konkretisiert:

Die Sömmerungsbetriebe müssen sachgerecht und umweltschonend bewirtschaftet werden, ohne zu intensive oder zu extensive Nutzung. Naturschutzflächen sind vorschriftsgemäss zu bewirtschaften.

Die Düngung der Weideflächen erfolgt grundsätzlich mit alpeigenem Dünger (Mist, Gülle). Stickstoffhaltige Mineraldünger und alpfremde flüssige Dünger dürfen nicht verwendet werden. Für die Zufuhr von anderen Düngern (z. B. Phosphor oder Kalk) ist eine Bewilligung notwendig.

Die Tiere werden mit alpeigenem Gras gefüttert. Zur Überbrückung witterungsbedingter Ausnahmesituationen sowie für Milchtiere ist eine begrenzte Futterzufuhr möglich.

Die Weiden sind vor Verbuschung und Vergandung zu schützen. Problempflanzen sind zu bekämpfen. Ein Leitfaden für die Beurteilung der Flächen ist auf der Internetseite der Agridea abrufbar.

Entwicklung der Sömmerungsbetriebe

Die Grösse eines Sömmerungsbetriebs wird in Normalstössen gemessen. Ein Normalstoss entspricht der Sömmerung einer Raufutter verzehrenden Grossvieheinheit während 100 Tagen. Er entspricht somit der Menge Gras, um eine Kuh während 100 Tagen zu füttern. Graswachstum und Futterbedarf der Tiere sollen auf einer Alp so gut wie möglich im Gleichgewicht sein; dafür wurde für jeden Sömmerungsbetrieb ein Normalbesatz festgelegt.

Zwischen 2003 und 2013 hat sich die Anzahl Sömmerungsbetriebe von 7472 auf 7058 reduziert; der gesamte Normalbesatz ist in der gleichen Zeitspanne stabil geblieben. Die Sömmerungsbetriebe sind tendenziell etwas grösser geworden, da bestehende Betriebe fusionierten oder durch den Nachbarbetrieb übernommen wurden.

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Bewirtschaftungsverhältnisse

Bewirtschaftende von Sömmerungsbetrieben sind meistens natürliche Personen und einfache Gesellschaften (Geschwister Gesellschaft, oder Mehr-Generationen Gesellschaft, usw.); diese Rechtsformen sind auch für Ganzjahresbetriebe üblich. Als Besonderheit kommen bei der Sömmerung aber noch weitere Rechtsformen häufig vor, wie Genossenschaften oder öffentlich-rechtliche Körperschaften. Diese Rechtsformen haben ihre Wurzeln einerseits in der Tradition, andererseits aber auch in der Wirtschaftlichkeit. Denn die kollektive Bewirtschaftung weist insbesondere bei einer extensiveren Nutzung deutliche wirtschaftliche Vorteile auf.

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Entwicklung des Tierbestands im Sömmerungsgebiet

Insgesamt war der Tierbesatz auf den schweizerischen Alpen in den letzten Jahren leicht abnehmend mit jährlichen Fluktuationen je nach Witterungsverhältnissen. Milchkühe und Rinder (Kategorie «Anderes Rindvieh») nehmen mit den Jahren tendenziell etwas ab, Mutterkühe nehmen aber ständig zu.

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Entwicklung der Schafsömmerung

Seit dem Beitragsjahr 2003 werden differenzierte Sömmerungsbeiträge für Schafe (ohne Milchschafe) nach Weidesystem ausgerichtet. Mit den höheren Beiträgen für die ständige Behirtung und Umtriebsweide werden einerseits die höheren Kosten berücksichtigt, andererseits wird der Anreiz für eine nachhaltige Schafalpung erhöht. Eine ständige Behirtung bedeutet, dass die Herdenführung durch einen Hirten mit Hunden erfolgt und die Herde täglich auf einen vom Hirten oder von der Hirtin ausgewählten Weideplatz geführt wird. Bei einer Umtriebsweide hat die Beweidung während der ganzen Sömmerung abwechslungsweise in verschiedenen Koppeln zu erfolgen, die eingezäunt oder natürlich klar abgegrenzt sind.

Durch die Präsenz von Grossraubtieren steigt der Anreiz für eine nachhaltige Schafalpung. Dies hat die Schafsömmerung in den letzten Jahren massiv beeinflusst. Die Anzahl der Schafe auf übrigen Weiden hat sich in den letzten Jahren deutlich reduziert; die Anzahl der Schafe unter ständiger Behirtung hat in derselben Zeitspanne entsprechend zugenommen. Dieser Trend setzte sich auch 2015 fort.

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Und die Zukunft?

Künftig wird die Offenhaltung der Alpweiden eine Herausforderung bleiben, insbesondere auf Flächen mit schwierigeren Bewirtschaftungsverhältnissen.

Denis Morand, BLW, Fachbereich Direktzahlungsgrundlagen, denis.morand@blw.admin.ch