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Am 23. Oktober 2013 hat der Bundesrat die Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2014–2017 (AP 14–17) beschlossen. Das Direktzahlungssystem umfasst seit dem 1. Januar 2014 sieben Beitragsarten, die jeweils nach der Hauptzielsetzung benannt sind:

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Die Mittel werden zugunsten von Leistungen der Landwirtschaft eingesetzt, die der Markt nicht abgilt:

Erhaltung einer offenen, vielfältigen und für die Bevölkerung attraktiven Kulturlandschaft;

Erhaltung einer sicheren Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln;

Förderung und Erhaltung der Biodiversität im Einflussbereich der Landwirtschaft;

Förderung besonders naturnaher und ressourcenschonender Produktionsverfahren und des Tierwohls unter Erhaltung der Produktivität.

Finanzielle Mittel 

Während bis 2013 insbesondere die allgemeinen von den ökologischen Direktzahlungen (DZ) unterschieden wurden, werden ab 2014 die DZ auf die sieben Beitragsarten verteilt. 

Ausgaben für Direktzahlungen 

Ausgabenbereich20122013201420152016¹
 Mio. Fr.Mio. Fr.Mio. Fr.Mio. Fr.Mio. Fr.
Allgemeine Direktzahlungen21632146   
Ökologische Direktzahlungen641667   
Kulturlandschaftsbeiträge  496504505
Versorgungsicherheitsbeiträge  109610941095
Biodiversitätsbeiträge  364387400
Landschaftsqualitätsbeitrag  70125130
Produktionssystembeiträge  439450455
Ressourceneffizienzbeiträge  61745
Beiträge für Gewässerschutz- und Ressourcenprogramme
(GSchG bzw. LwG Art. 77a/b)
  3126 
Übergangsbeitrag  308178179
Kürzungen / Vor- und Nachzahlungen usw.131562 
Gesamt27912798280427842809

Anmerkung: Ein direkter Vergleich mit den Angaben der Staatsrechnung ist nicht möglich. Die Werte beziehen sich auf das gesamte Beitragsjahr; die Staatsrechnung dagegen wiedergibt die getätigten Ausgaben während eines Kalenderjahres. 
¹ Budget 2016 gemäss Bundesratsbeschluss vom 09.12.2015
Quelle: BLW

Verteilung der finanziellen Mittel

Die Landwirtschaftsbetriebe haben sich rasch ans neue Direktzahlungssystem angepasst und melden die Leistungen an, die sie für die Gesellschaft erbringen. Deshalb wurden 2015 im Vergleich zum Vorjahr mehr finanzielle Mittel für die Direktzahlungsprogramme (Biodiversität, Landschaftsqualität, Produktionssysteme, Ressourceneffizienz) ausgegeben. Dadurch sind die verfügbaren Mittel für den Übergangsbeitrag von 308 auf 178 Millionen Franken gesunken.

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Detailliertere Angaben zu den einzelnen Beitragsarten und ausbezahlten Beiträgen für 2015 finden sich in folgender Tabelle.

Direktzahlungen auf Betriebsebene nach Grössenklassen (Tal- und Hügelzone)

Direktzahlungen auf Betriebsebene nach Grössenklassen (Bergzone I und II)

Direktzahlungen auf Betriebsebene nach Grössenklassen (Bergzone III und IV)

Direktzahlungen auf Betriebsebene nach Regionen (Tal, Hügel, Berg)

Doris Werder, BLW, Direktionsbereich Direktzahlungen und Ländliche Entwicklung, doris.werder@blw.admin.ch