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Produktionssystembeiträge werden für fünf verschiedene Programme gewährt. Mit einem gesamtbetrieblichen Beitrag wird die biologische Landwirtschaft gefördert, mit teilbetrieblichen Beiträgen werden die extensive Produktion von Getreide, Sonnenblumen, Eiweisserbsen, Ackerbohnen und Raps (Extenso), die graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion (GMF) sowie das Tierwohl (Stallsysteme und Auslauf) unterstützt.

Eine Übersicht zur Verteilung der verschiedenen Arten der Produktionssystembeiträge (Bio, Extenso, GMF) nach Kantonen und landwirtschaftlichen Zonen findet sich in folgender Tabelle.

Beitrag für die biologische Landwirtschaft 

Ergänzend zu den am Markt erzielbaren Mehrerlösen aus dem biologischen Landbau fördert der Bund diesen als besonders naturnahe und umweltfreundliche Produktionsform. Beim biologischen Landbau wird auf chemisch-synthetisch hergestellte Produktionsmittel, wie Handelsdünger oder Pestizide, gänzlich verzichtet. Dies spart Energie und schont Wasser, Luft und Boden. Zudem wird die Biodiversität gefördert. Insgesamt erreicht der Biolandbau eine höhere Effizienz in der Nutzung der vorhandenen Ressourcen und wirkt sich förderlich auf die Artenvielfalt aus. Dies sind wichtige Indikatoren für die Nachhaltigkeit des Produktionssystems. Für Bio-Landwirtinnen und -landwirte ist es besonders wichtig, die natürlichen Kreisläufe und Verfahren zu berücksichtigen sowie die Produktionsintensität dem örtlichen Standortpotenzial anzupassen.

Um Beiträge zu erhalten, müssen die Bewirtschafter und Bewirtschafterinnen auf dem gesamten Betrieb die Anforderungen der Bio-Verordnung erfüllen. Ausnahmen von dieser Bedingung der Gesamtbetrieblichkeit bestehen für den Weinbau und für Obstanlagen und bei der schrittweisen Umstellung auf Biolandbau.

2015 umfasste der biologische Landbau 131 419 Hektaren Bewirtschaftungsfläche, dies entspricht 12,5 % der gesamten LN.

Insgesamt wurden im 2015 für die Förderung des biologischen Landbaus gut 42 Millionen Franken ausbezahlt. Weitere Details lassen sich aus der folgenden Tabelle entnehmen.

Beitrag für biologische Landwirtschaft 2015

ParameterEinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
BetriebeAnzahl  1 4521 4003 2966 148
Flächeha  32 170  26 81672 433131 419
Fläche pro Betriebha  22,16  19,1521,9821,38
Beitrag pro Betriebha  13 1585 9414 5646 907
Total Beitrag1 000 Fr.19 1058 31815 04342 466

Quelle: BLW 

Beitrag für graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion  

Mit dem Beitrag für graslandbasierte Milch- und Fleischproduktion (GMF) wird eine Produktion gefördert, die dem betriebsspezifischen Standortpotenzial angepasst ist. Gegenüber vielen umliegenden Ländern besitzt die Schweiz an vielen Standorten einen grossen Standortvorteil für die Grasproduktion. Im Fokus des Beitrags steht so die effiziente Nutzung von Wiesen- und Weidefutter für die Veredelung über Milch und Fleisch.

Der Beitrag wird ausgerichtet, wenn die Jahresration aller auf dem Betrieb gehaltenen Raufutter verzehrenden Nutztiere zu mindestens 90 % der Trockensubstanz (TS) aus Grundfutter besteht. Zudem ist der Mindestanteil an Wiesen- und Weidefutter vorgeschrieben: Im Talgebiet beträgt der Mindestanteil von Wiesen- und Weidefutter in der Jahresration 75 %, im Berggebiet 85 %. Den unterschiedlichen Standortbedingungen wird so Rechnung getragen. Ob das Futter von betriebseigenen Flächen stammt oder nicht, ist für die Beiträge nicht relevant; zugeführtes Wiesenfutter wird in der Futterbilanz als Wiesen- und Weidefutter angerechnet.

GMF gilt gesamtbetrieblich. Entsprechend müssen sämtliche auf dem Betrieb gehaltenen Raufutter verzehrenden Nutztiere die Voraussetzungen erfüllen. Es wird folglich eine einzige Futterbilanz mit sämtlichen Raufutterverzehrern gerechnet, in welcher Futterangebot und -verzehr einander gegenüber gestellt werden. Solange die Durchschnittsration die Bedingungen erfüllt, sind von den Fütterungsanforderungen abweichende Rationen zulässig.

GMF wird mit einem Beitrag von 200 Franken je Hektare Grünfläche unterstützt.

Die Beteiligung und die ausbezahlten Beiträge sind in der folgenden Tabelle ersichtlich.

Beiträge für GMF 2015

 EinheitTalregionHügelregionBergregionTotal oder Durchschnitt
BetriebeAnzahl8 4619 28912 34430 094
Flächeha129 616160 096254 190543 901
Fläche pro Betrieb ha15,3217,2420,5918,07
Beitrag pro BetriebFr.3 0093 4124 1083 584
Total Beitragin 1 000 Fr.25 46331 69850 705107 866

Quelle: BLW 

Die durchschnittliche Beteiligung lag 2015 bei ca. 76 % der Grünlandfläche und bei ca. 64% der Betriebe. Die GMF-Beteiligung ist höher in den Bergkantonen (Grünlandregionen) als in den Talkantonen (mit Maisanbau).

Aufgrund vertiefter Analyse bei Milchviehbetrieben ergeben sich folgende Feststellungen:

Die Kraftfutter- und Maisanteile sind in der Futterbilanz die begrenzenden Faktoren. Aus diesem Grund sind weniger Betriebe im Tal GMF-beitragsberechtigt. Dort ist der Anteil von Milchbetrieben, mit einer High-Input-Strategie (mit einem relativ hohen Kraftfuttereinsatz) höher als im Berggebiet.

 Mit der zunehmenden durchschnittlichen Milchleistung pro Kuh nimmt die Beteiligung an GMF ab. So beträgt die Beteiligung bei Betrieben mit durchschnittlich ca. 5 000 kg Milch pro Kuh 87 %. Bei Betrieben mit viel höheren durchschnittlichen Milcherträgen pro Kuh (9 000 bis 10 000 kg) beträgt die Beteiligung 23 %. Für die Kategorie mit Milchleistungen von 7 000 bis 8 000 kg Milch pro Kuh liegt die Beteiligung mit 51 % im mittleren Bereich.   

Im Januar 2016 hat das BLW beschlossen, das Programm GMF zu evaluieren. Mit den entsprechenden Arbeiten wurde Agroscope beauftragt. Die Evaluation soll Aufschluss darüber geben, welche Auswirkungen das GMF-Programm hat und ob die Ziele erreicht werden können. Erste Ergebnisse werden Ende 2016 vorliegen.

Beitrag für extensive Produktion von Ackerkulturen (Extenso) 

Der Beitrag honoriert den Anbau von Getreide, Sonnenblumen, Eiweisserbsen, Ackerbohnen und Raps ohne Einsatz von Fungiziden und Insektiziden. Mit diesem Anreiz soll der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln im Ackerbau reduziert werden, um negative Auswirkungen von potenziellen Rückständen in den geernteten Produkten und in der Umwelt zu vermeiden. Die Landwirte und Landwirtinnen, die sich für das Verfahren Extenso entscheiden, nehmen ein gewisses Risiko der Ertragsminderung oder sogar des Ernteausfalls auf sich. Dieses Risiko wird mit dem Extenso-Beitrag vermindert.

Der Beitrag wird gesamtbetrieblich pro Kultur gewährt, wenn keine Wachstumsregulatoren, Fungizide, chemisch-synthetische Stimulatoren der natürlichen Abwehrkräfte und Insektizide eingesetzt werden. Der Bewirtschafter oder die Bewirtschafterin muss im Voraus bestimmen, für welche der erwähnten Kulturen, er/sie diese Bedingungen auf dem ganzen Betrieb einhalten will.

Mit der Agrarpolitik 2014-2017 (AP 14-17) wurde die Beitragsberechtigung auf Sonnenblumen, Eiweisserbsen und Ackerbohnen erweitert. Für diese Kulturen konnte nachgewiesen werden, dass mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ein signifikanter Mehrertrag gegenüber dem Verfahren Extenso erzielt werden kann. Kulturen, bei denen das Ertragsniveau mit oder ohne Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in etwa identisch ist, werden nicht in das Extensoprogramm aufgenommen. Um den Produzenten eine möglichst grosse Flexibilität beim Anbau von Getreidearten und den entsprechenden Anbauverfahren zu gewährleisten, können Brot- und Futterweizen mit oder ohne Extensoanforderungen angebaut werden.

Dank dieser Massnahmen wird auf ca. 50 % der Getreideflächen in der Schweiz in extensiver Produktion bewirtschaftet.

Der Extenso-Beitrag beträgt überall und für alle Kulturen 400 Franken je Hektare.

Die Beteiligung und die ausbezahlten Beiträge im Jahr 2015 sind aus folgender Tabelle ersichtlich:

Beiträge Extenso 2015

 EinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
BetriebeAnzahl9 163  4 55459414 311
Flächeha62 80319 4851 41483 702
Fläche pro Betriebha6,854,282,385,85
Beitrag pro BetriebFr.2 7421 7119522 340
Total Beitragin 1 000 Fr.25 1217 79456633 481

Quelle: BLW 

Die extensive Produktion von Ackerkulturen erfolgt zum grössten Teil in der Talregion (Ackerbaugebiete). Die durchschnittliche Fläche pro Betrieb umfasst dabei rund 5,85 Hektaren. Die ausbezahlten Beiträge sind demensprechend in der Talregion mit 2 742 Franken pro Betrieb rund dreimal so hoch wie in der Bergregion mit ca. 950 Franken pro Betrieb. 

Tierwohlbeiträge (RAUS- und BTS-Beitrag) 

Das Tierwohl ist für die Schweizer Bevölkerung von grosser Bedeutung – die Förde­rung des Tierwohls wird denn auch in der Bundesverfassung erwähnt: «Er[der Bund] fördert mit wirtschaftlich lohnenden Anreizen Produktionsformen, die besonders naturnah, umwelt- und tierfreundlich sind.» (Art. 104 Abs. 3 Bst b). Dazu ist im Landwirtschaftsgesetz folgender Grundsatz verankert: «Zur Förderung besonders naturnaher, umwelt- und tierfreundlicher Produktionsformen werden Produktionssystembeiträge ausgerichtet. Die Beiträge umfassen: … einen nach Tierkategorie abgestuften Beitrag je Grossvieheinheit für besonders tierfreundliche Produktions-formen.» (Art. 75).

Die konkrete Ausgestaltung der Förderung von besonders tierfreundlichen Produk­tionsformen liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundesamts für Landwirtschaft und verfolgt folgende Strategie:

Durch finanzielle Anreize werden zum einen der regelmässige Auslauf von Nutz­tieren im Freien (RAUS-Programm; seit 1993) und zum andern besonders tierfreundliche Stallhaltungssysteme (BTS-Programm; seit 1996) gefördert.

Mit Ausnahme der Bio-Landwirte, für welche die Teilnahme am RAUS-Programm obligatorisch ist (Bioverordnung Art. 15), kann jeder Landwirt und jede Landwirtin selbst entscheiden, mit welchen Tierkategorien (z.B. Milchkühe, Aufzuchtrinder, Kälber) er bzw. sie an einem oder an beiden Programmen teilnimmt.

Die tierkategorien-spezifischen Anforderungen der beiden Programme sind in der vom Bundesrat erlassenen Direktzahlungsverordnung festgelegt.

RAUS-Programm 2015

RAUS-Ansätze 

TierkategorienFr./GVE
Über 160 Tage alte Tiere der Rindergattung und Wasserbüffel, Tiere der Pferdegattung, über ein Jahr alte Tiere der Schaf- und der Ziegengattung, Weidelämmer sowie Kaninchen 190 Fr.190
Bis 160 Tage alte Tiere der Rindergattung und Wasserbüffel370
Nicht säugende Zuchtsauen370
Übrige Schweine ohne Saugferkel165
Brut- und Konsumeier produzierende Hennen, Hähne, Junghennen, Junghähne und Küken zur Eierproduktion, Mastpoulets und Truten290

Die RAUS-Ansätze blieben 2015 gleich hoch wie im Vorjahr.

Folgende Tabellen geben detaillierte Einblicke in die Beteiligung beim RAUS-Programm.

Zahlen für 2015

Zahlen für 2014

2015 war die RAUS-Beteiligung bei den meisten Tierkategorien höher als 2014. Die grösste Zunahme konnte bei den Zuchthennen und Zuchthähnen (Bruteierproduktion für Lege- und Mastlinien) festgestellt werden, deren Beteiligung um 6,6 %-Punkte auf 22,2 % anstieg. Da die RAUS-Ansätze nicht angehoben wurden, ist die Zunahme vermutlich auf das Bestreben bestimmter Label zurückzuführen, ihre Haltungsvorgaben für die Mastpoulets auf deren Elterntiere auszudehnen. Ebenfalls zu erwähnen ist eine erfreuliche Zunahme um 3,6 %-Punkte auf 36,9 % bei den bis 160 Tage alten männlichen Kälbern, was auf die wesentliche Anhebung des Beitragsansatzes per 1. Januar 2014 sowie auf das verstärkte Engagement eines Labels in diesem Bereich zurückgeführt werden kann. Der grösste Rückgang (Differenz: ‑2,2 %-Punkte) ergab sich bei Junghennen, Junghähnen und Küken (ohne Mastpoulets).

Beitrag für RAUS 2015

 EinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
BetriebeAnzahl13 021  10 518  11 839  35 378
GVEAnzahl411 593292 205256 201959 999
GVE pro BetriebAnzahl31,6127,7821,6427,14
Beitrag pro BetriebFr.6 2405 4384 2035 320
Total Beitrag1 000 Fr.81 25057 19549 758188 203

Quelle: BLW 

BTS-Programm 2015

 

BTS-Ansätze 

TierkategorienFr./GVE
Über 160 Tage alte Tiere der Rindergattung und Wasserbüffel, über 30 Monate alte Tiere der Pferdegattung und über ein Jahr alte Tiere der Ziegengattung90
Schweine ohne Saugferkel155
Brut- und Konsumeier produzierende Hennen, Hähne, Junghennen, Junghähne und Küken zur Eierproduktion, Mastpoulets und Truten sowie Kaninchen280

Die BTS-Ansätze blieben 2015 gleich hoch wie im Vorjahr.

Folgende Tabellen geben detaillierte Einblicke in die Beteiligung beim BTS-Programm.

Zahlen für 2015

Zahlen für 2014

Bei den Kaninchen konnten die grössten Zunahmen festgestellt werden: Bei den Muttertieren stieg die Beteiligung um 8,5 %-Punkte auf 50,8 % und bei den Mastkaninchen sogar um 14,9 %-Punkte auf 82,0 %. Die BTS-Ansätze wurden nicht angehoben, sodass die Zunahme vermutlich Folge des Markterfolgs von Labeln im Bereich Kaninchenfleisch ist. Die übrigen Steigerungen lagen zwischen +0,1 %- und +2,6 %-Punkten. Rückschläge waren einzig bei den Junghennen, Junghähne und Küken (Differenz: -1,9 %) und bei den bis halbjährigen Remonten und Mastschweinen (Differenz: ‑0,1 %) zu verzeichnen.

Beitrag für BTS 2015

 EinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
BetriebeAnzahl9 8456 8105 24321 898
GVEAnzahl359 984193 734112 608666 326
GVE pro BetriebAnzahl36,5728,4521,4830,43
Beitrag pro BetriebFr.4 5033 2892 1723 567
Total Beitrag1 000 Fr.44 33222 39911 38578 116

Quelle: BLW 

Für eine Übersicht der Tierwohlbeiträge nach Kantonen und landwirtschaftlichen Zonen siehe folgende Tabelle.

Verhältnis zwischen Tierschutz und Tierwohlbeiträgen 

Anforderungen der Tierschutzgesetzgebung müssen von allen Tierhaltenden in der Schweiz – das heisst sowohl von allen Landwirten als auch allen Nicht-Landwirten – eingehalten werden. Deshalb erhalten die Landwirte für die Einhaltung dieser Anforderungen keine Direktzahlungen.

Mit den Tierwohlbeiträgen werden den Landwirten die Mehrleistungen teilweise abgegolten, welche durch die im Vergleich zur Tierschutzgesetzgebung höheren Anforderungen an die Tierhaltung bedingt sind:

Beim RAUS-Programm resultiert die Mehrleistung hauptsächlich aus dem grösseren Arbeitsaufwand, beispielsweise für das Führen der Tiere vom Stall zur Weide und zurück, das Umzäunen der Weide und die Weidepflege.

Beim BTS-Programm resultiert die Mehrleistungen aus den finanziellen Mehrkosten (z. B. für grössere Stallflächen) sowie Mehrarbeit und höhere Materialkosten, namentlich für die Einstreue.

Den vom Bund nicht abgegoltenen Teil der Mehrleistungen müssen die Landwirte durch höhere Verkaufspreise für besonders tierfreundlich produzierte Nahrungsmittel am Markt erwirtschaften.

Peter Zbinden, BLW, Fachbereich Direktzahlungsprogramme, peter.zbinden@blw.admin.ch 
Laurent Nyffenegger, BLW, Fachbereich Direktzahlungsprogramme, laurent.nyffenegger@blw.admin.ch