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Mit den Massnahmen im Bereich der Strukturverbesserungen werden die Lebens- und Wirtschaftsverhältnisse im ländlichen Raum verbessert, insbesondere im Berggebiet und in den Randregionen. Der Fokus liegt aber nicht alleine auf der Landwirtschaft, sondern es werden grundsätzliche Ziele für den ländlichen Raum angestrebt. Die Rede bei den gemeinschaftlichen Massnahmen ist deshalb immer von Multifunktionalität, weil nebst der Landwirtschaft auch die Gemeinde, die Naturverbundenen, die Erholungssuchenden und weitere Interessierte am ländlichen Raum profitieren sollen. Die Landwirtschaft, die Raumplanung, die Biodiversität und ganz allgemein die Natur sollen von den Strukturverbesserungsbeiträgen einen Nutzen haben.

Zur Ermittlung dieser Bedürfnisse wird seit einigen Jahren die sogenannte Landwirtschaftliche Planung (LP) eingesetzt. Mithilfe dieses zielgerichteten, standardisierten Vorgehens werden die verschiedenen Ansprüche gesammelt und quasi objektiv gegeneinander abgewogen. Damit wird eine ausgeglichene Gesamtsicht möglich, die wiederum die Basis für breit abgestützte, von den verschiedenen Betroffenen getragene Lösungen darstellt. Defiziten, die sich beispielsweise aufgrund des laufenden Klimawandels in Form von Wasserknappheit ergeben, können dabei frühzeitig begegnet werden. Genauso können für grössere Infrastrukturvorhaben rechtzeitig die Weichen gestellt und die notwendigen Räume ausgeschieden werden.

Bei den einzelbetrieblichen Massnahmen werden nebst den wirtschaftlichen Zielsetzungen für den Landwirt vor allem auch tier- und umweltschützerische Ziele angestrebt wie der Bau von besonders tierfreundlichen Stallhaltungssystemen oder Massnahmen für die emissionsarme Produktion. Auch hier gewinnen nebst dem Landwirt auch die Umwelt, das Tierwohl und die Allgemeinheit.

Investitionshilfen für Strukturverbesserungen werden als Hilfe zur Selbsthilfe für einzelbetriebliche und für gemeinschaftliche Massnahmen gewährt. Es stehen zwei Instrumente zur Verfügung:

Beiträge mit Beteiligung der Kantone, vorwiegend für gemeinschaftliche Massnahmen;

Investitionskredite in Form von rückzahlbaren, zinslosen Darlehen, vorwiegend für einzelbetriebliche Massnahmen.

Mit Investitionshilfen werden die landwirtschaftlichen Infrastrukturen gefördert. Sie ermöglichen die Anpassung der Betriebe an die sich laufend ändernden Rahmenbedingungen. Durch die Senkung der Produktionskosten und die Förderung der Ökologie wird die Wettbewerbsfähigkeit einer nachhaltig produzierenden Landwirtschaft verbessert. Auch in anderen Ländern, insbesondere in der EU (GAP 2. Säule), sind landwirtschaftliche Investitionshilfen wichtige Massnahmen zur Förderung des ländlichen Raums. Allerdings werden in der EU die Investitionshilfen – dort Beihilfen genannt – ausschliesslich als Beiträge ausgerichtet, müssen also nicht zurückgezahlt werden.

Finanzielle Mittel für Beiträge

Für Bodenverbesserungen und landwirtschaftliche Hochbauten wurden im Jahr 2015 Beiträge im Umfang von 94,7 Millionen Franken ausbezahlt. Ausserdem genehmigte das BLW neue Projekte mit Bundesbeiträgen von insgesamt 98,6 Millionen Franken. Damit wurde ein Investitionsvolumen von 513,2 Millionen Franken ausgelöst. Die Summe der Bundesbeiträge an die genehmigten Projekte ist nicht identisch mit der Budgetrubrik «Landwirtschaftliche Strukturverbesserungen», da die Zusicherung eines Beitrages und dessen Auszahlung nur ausnahmsweise im gleichen Jahr erfolgen und vielfach von einem genehmigten Projekt nur eine Tranche zugesichert wird.

Zoom: ab16_datentabelle_grafik_politik_strukturverbesserungen_beitrge_genehmigte_projekte_d.png

Finanzielle Mittel für Investitionskredite

Im Jahre 2015 bewilligten die Kantone für 1822 Fälle Investitionskredite im Betrag von 303,3 Millionen Franken. Von diesem Kreditvolumen entfielen 82,8 % auf einzelbetriebliche und 10,8 % auf gemeinschaftliche Massnahmen. Im Berggebiet können für gemeinschaftliche Projekte auch Überbrückungskredite, so genannte Baukredite mit einer maximalen Laufzeit von drei Jahren, gewährt werden.

Investitionskredite 2015

 AnzahlMio. Fr.Anteil %
Einzelbetriebliche Massnahmen1602251,282,8
Gemeinschaftliche Massnahmen, ohne Baukredite
18332,810,8
Baukredite3719,36,4
Total1822303,3100

Quelle: BLW

Die Kredite für einzelbetriebliche Massnahmen wurden hauptsächlich als Starthilfe, für die Diversifizierung sowie für den Neu- oder Umbau von landwirtschaftlichen Wohn- und Ökonomiegebäuden eingesetzt. Sie werden in durchschnittlich 13,2 Jahren zurückbezahlt.

Bei den gemeinschaftlichen Massnahmen wurden insbesondere Bodenverbesserungen, Bauten und Einrichtungen für die Milchwirtschaft und für die Verarbeitung, Lagerung und Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte sowie der gemeinschaftliche Kauf von Maschinen oder Fahrzeugen unterstützt.

Im Jahre 2015 wurden den Kantonen 15,3 Millionen Franken neue Bundesmittel zur Verfügung gestellt und zusammen mit den laufenden Rückzahlungen für die Gewährung von neuen Krediten eingesetzt. Gestützt auf Artikel 85 Absatz 3 LwG wurden 7 Millionen Franken aus dem Fonds de roulement für Betriebshilfe dem Fonds de roulement für Investitionskredite zugewiesen. Das Umlaufvermögen des seit 1963 geäufneten Fonds de roulement beträgt 2,534 Milliarden Franken.

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Samuel Reusser, BLW, Fachbereich Betriebsentwicklung, samuel.reusser@blw.admin.ch  
Willy Riedo, BLW, Fachbereich Betriebsentwicklung