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Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Eidgenössischen Departement des Inneren (EDI) und dem Eidgenössischen Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK), einen Aktionsplan zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln (PSM) zu erstellen. Dieser Aktionsplan soll Ziele und Massnahmen zur Risikoreduktion und nachhaltigen Anwendung von PSM definieren. Die interessierten Kreise können bis am 31. Oktober 2016 zum Entwurf des Aktionsplans Stellung nehmen.

PSM werden in der Landwirtschaft, aber auch in anderen Bereichen, eingesetzt, um die Kulturen vor Krankheiten und Schädlingen sowie vor der Konkurrenz durch Unkräuter zu schützen. Diese Mittel spielen in der Landwirtschaft eine zentrale Rolle und tragen namentlich dazu bei, den Ertrag und die Qualität der Ernten sicherzustellen. Die biologisch aktiven Stoffe, die in diesen Produkten enthalten sind, können jedoch unerwünschte Wirkungen auf Menschen und Nichtzielorganismen haben; diese müssen in Grenzen gehalten werden.

Der Entwurf des Aktionsplans, der in Anhörung geschickt wurde, beschreibt die erwiesenen und/oder wahrscheinlichen Risiken, die PSM für Verwenderinnen und Verwender, Konsumentinnen und Konsumenten sowie die Umwelt darstellen. Dieses Dokument definiert die Ziele und Massnahmen, um dieser Situation entgegenzuwirken.
Mit der Umsetzung des Aktionsplans können beim Einsatz von PSM die heute bestehenden Risiken halbiert und die Nachhaltigkeit verbessert werden.

Der Aktionsplan orientiert sich an den folgenden vier Handlungsachsen:

1. Gezieltes Minimieren der bestehenden Risiken.
2. Ausschöpfen des Reduzierungspotenzials von Anwendungen und Emissionen der PSM, unabhängig von ihrem Risiko.
3. Entwickeln neuer Massnahmen zur Reduktion der Anzahl Anwendungen von PSM und der Emissionen.
4. Erweitern des Wissens um unerwünschte Wirkungen von PSM.

Im Aktionsplan werden messbare mittel- und langfristige Ziele festgelegt, die nach heutiger Einschätzung anhand der vorgeschlagenen Massnahmen erreicht werden könnten.

Der Erfolg des Aktionsplans ist von verschiedenen Faktoren abhängig: Die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler müssen bereit sein, die Mehrkosten, die der Landwirtschaft dadurch entstehen, über Preise oder Direktzahlungen auszugleichen; die Verteilbetriebe müssten bereit sein, ihre Anforderungen bezüglich der äusseren Erscheinung der Produkte herabzusetzen; die Landwirtinnen und Landwirte müssen bereit sein, präventive Ersatzmassnahmen zum Schutz der Kulturen zu ergreifen. Ebenso sind die finanziellen Möglichkeiten des Bundes und der Kantone entscheidende Faktoren für eine erfolgreiche Umsetzung des Aktionsplans.

Der Aktionsplan muss dazu beitragen, die Risiken für Mensch und Umwelt zu minimieren, stellt aber auch eine Chance für die Schweizer Landwirtschaft dar. Mit diesem Plan hat sie die Möglichkeit, ihre Produkte bei einer Schweizer Konsumentenschaft zu positionieren, die Umweltschutzfragen besondere Aufmerksamkeit schenkt. Daneben wird der Landwirtschaft Gelegenheit geboten, durch ihre Arbeit grösseres Vertrauen der Bevölkerung zu gewinnen.

Olivier Félix, BLW, Fachbereich Nachhaltiger Pflanzenschutz, olivier.felix@blw.admin.ch