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Allgemeine Entwicklungen zur Sicherung des Kulturlandes 

Eine zentrale Herausforderung der Schweizer Agrarpolitik ist der Erhalt der landwirtschaftlich nutzbaren Böden in Qualität und Quantität. In neuerer Zeit ist in der Schweiz eine zunehmende Sensibilität für das Thema Boden und ein Unbehagen gegenüber der massiven Beanspruchung von Kulturland in Bevölkerung und Politik feststellbar. In mehreren Kantonen sowie schweizweit sind Initiativen zum Kulturlandschutz am Laufen oder bereits in den Parlamenten beraten worden.

Obwohl der Bundesrat angesichts des stetigen und rapiden Kulturlandverlusts 1992 beschloss, mit einem Sachplan einen Mindestumfang für Fruchtfolgeflächen (FFF) festzulegen und die Kantone zu verpflichten, einen Teil dieses Mindestumfangs zu sichern, hält der Druck auf das verbleibende Kulturland an; die Schweiz verliert jedes Jahr rund 3400 Hektaren landwirtschaftliches Kulturland. Es stellt sich deshalb die Frage, ob die bestehenden bundesrechtlichen Vorgaben zum Schutz des Kulturlandes zweckmässig sind und inwiefern sie verbessert werden könnten, um den Kulturlandverlust zu stoppen.

Vor diesem Hintergrund beauftragte die Geschäftsprüfungskommissionen der eidgenössischen Räte (GPK) die Parlamentarische Verwaltungskontrolle (PVK) mit einer Evaluation der Massnahmen zur Sicherung des landwirtschaftlichen Kulturlandes mit besonderer Beachtung auf den Schutz der FFF. Die Evaluation hat sich dabei auf die Rolle des Bundes beim Schutz des landwirtschaftlichen Kulturlandes beschränkt, da der Umgang mit Kulturland in den Kantonen nicht im Aufsichtsbereich der GPK liegt. Aus dem Evaluationsbericht sind mehrere Empfehlungen zur Verbesserung des Kulturlandschutzes hervorgegangen.

Verstärkter Schutz der Fruchtfolgeflächen 

Für das beste Landwirtschaftsland gelten in der Schweiz spezielle Schutzbestimmungen. Der Sachplan FFF hat zum Ziel, mindestens 438 460 Hektaren des besten Landwirtschaftslandes zu erhalten. Jeder Kanton hat ein Kontingent zu sichern. Die starke Ausdehnung des Siedlungsgebietes führt dazu, dass die FFF zunehmend unter Druck geraten.

Zurzeit wird die erste Etappe des teilrevidierten Raumplanungsgesetzes (RPG) umgesetzt. Im Rahmen dieser Revision wurden verschiedene Massnahmen festgelegt, die das Siedlungswachstum eindämmen und damit indirekt einen besseren Schutz des Kulturlandes ermöglichen sollen. Der Schutz von FFF wurde besonders verstärkt: künftig dürfen FFF neu nur eingezont werden, wenn:

ein auch aus der Sicht des Kantons wichtiges Ziel ohne die Beanspruchung von Fruchtfolgeflächen nicht sinnvoll erreicht werden kann; und

sichergestellt wird, dass die beanspruchten Flächen nach dem Stand der Erkenntnisse optimal genutzt werden. 

Das Bundesgericht legt insbesondere grösstes Gewicht auf eine echte Interessenabwägung, wie sie eigentlich Art. 3 der Raumplanungsverordnung (RPV) seit langem vorgibt.

Im Rahmen der zweiten Etappe zur Revision des RPG wäre es unter anderem darum gegangen, den Kulturlandschutz und die Umsetzung des Sachplans FFF zu verstärken. Mit dieser Revision sollten Modalitäten zur Kompensation von FFF erarbeitet werden. Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen hat der Bundesrat am 4. Dezember 2015 entschieden, die zweite Etappe der Revision auf wenige, dafür zentrale Themen der Raumplanung zu beschränken. Aufgrund dieses Entscheides wurden die Themen Kulturlandschutz und FFF von der Revisionsvorlage entkoppelt. Der Fokus soll auf die Überarbeitung und Stärkung des Sachplans FFF sowie die hierzu notwendigen Rahmenbedingungen gelegt werden. Die Arbeiten werden unter der Co-Leitung der Bundesämter für Raumentwicklung und für Landwirtschaft durchgeführt. Es sind grob drei Arbeitsphasen vorgesehen, welche mehrere Jahre in Anspruch nehmen werden.

In der ersten Phase der Überarbeitung ist eine Expertengruppe eingesetzt worden, deren Fachwissen breit abgestützt ist, was eine umfassende Sicht der Sachlage ermöglichen soll.

In der zweiten Phase sollen Elemente eines zeitgemässen Sachplans FFF konkret ausgearbeitet werden.

In der dritten Phase (2017/18) werden die Kantone und interessierten Kreise zum überarbeiteten Sachplan FFF nach Art. 19 RPV angehört.

Die Verabschiedung durch den Bundesrat ist für 2018 vorgesehen. Ob in diesem Zusammenhang Anpassungen von Gesetzen und Verordnungen (insbesondere RPG und RPV) erforderlich sein werden und wie die Umsetzung des überarbeiteten Sachplans in den Kantonen aussehen wird, kann zum heutigen Zeitpunkt nicht gesagt werden. Die GPK hat zudem an den Bundesrat weitere Empfehlungen abgegeben.

Stärkere gesetzliche Verankerung des Kulturlandschutzes

Der Bundesrat soll eine stärkere Verankerung der bundesrechtlichen Vorgaben zum Schutz des Kulturlandes prüfen. Dabei soll aufgezeigt werden, welche Vor- und Nachteile die Einführung einer bundesrechtlichen Kompensationspflicht für die Beanspruchung von FFF bringen würde und wie die Einführung einer solchen Kompensationspflicht auf Bundesebene beurteilt wird.

Bundesaufsicht über den Vollzug in den Kantonen

Der Bundesrat soll seine Aufsichtsfunktion im Bereich des Kulturlandschutzes aktiv und umfassend wahrnehmen und den ihm zustehenden Handlungsspielraum konsequent nutzen.

Berücksichtigung des Kulturlandschutzes bei Bundesprojekten

Der Bundesrat soll Massnahmen vorschlagen, die zu einem verstärkten Kulturlandschutz bei Bundesprojekten führen. Er prüft dabei insbesondere, ob Änderungen im Planungsverfahren zweckmässig sind, um die zuständigen Fachämter frühzeitig einzubeziehen. Zudem sorgt er dafür, dass der Schutz von FFF bei der Ausarbeitung von Sachplänen des Bundes, namentlich im Sachplan Verkehr, angemessen berücksichtigt wird.

Anton Stübi, BLW, Fachbereich Meliorationen, anton.stuebi@blw.admin.ch