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Um die Konkurrenzfähigkeit der Schweizer Land- und Ernährungswirtschaft zu verbessern, gibt es verschiedene Möglichkeiten. Von grosser Bedeutung für die Konkurrenzfähigkeit sind möglichst tiefe Kosten für landwirtschaftliche Produktionsmittel. Ebenso ist eine überzeugende Qualität bzw. die Positionierung der landwirtschaftlichen Produkte am Markt entscheidend. Das sind nicht neue Erkenntnisse, doch sind sie aufgrund der gegenwärtigen Wirtschaftslage aktueller und ihre Umsetzung dringlicher denn je. Es braucht Innovation, um Potenziale zu nutzen, die die Wettbewerbsfähigkeit verbessern. Innovation ist der Schlüsselfaktor für wirtschaftlichen Erfolg schlechthin. Damit sie entstehen kann, müssen die staatlichen Rahmenbedingungen stimmen. Einerseits müssen Freiräume geschaffen werden. Anderseits, wo nötig und sinnvoll, soll Unterstützung geboten werden. Letzteres macht die Agrarpolitik des Bundes (AP 14-17) mit Artikel 11 LwG und dem noch relativ jungen Instrument «Verordnung über die Förderung von Qualität und Nachhaltigkeit in der Land- und Ernährungswirtschaft(QuNaV)»

Gestützt auf die QuNaV werden innovative Programme und Projekte mit Finanzhilfen unterstützt, die sich positiv auf die Nachhaltigkeit oder Qualität landwirtschaftlicher Erzeugnisse auswirken und die landwirtschaftliche Wertschöpfung erhöhen. Die QuNaV leistet eine Anschubfinanzierung, wobei höchstens 50 % der anrechenbaren Kosten während vier Jahren ko-finanziert werden. Unterstützt werden Vorabklärungen, die Startphase sowie die Kosten der Produzentinnen und Produzenten für die Teilnahme an einem Projekt. Ein weiteres Ziel der QuNaV ist eine Stärkung der Zusammenarbeit in der Wertschöpfungskette. QuNaV-Projekte müssen deshalb von mindestens zwei Stufen der Wertschöpfungskette getragen werden, das heisst die Trägerschaft muss aus einem Zusammenschluss der Landwirtschaft mit Verarbeitern, dem Handel oder den Konsumentinnen und Konsumenten bestehen.

Geförderte Projekte 2014/2015

In den ersten beiden Jahren wurden insgesamt 68 Gesuche für Finanzhilfen eingereicht. 34 der eingereichten Projekte entsprechen den Anforderungen der Verordnung und können von einer Anschubfinanzierung profitieren. Dabei handelt es sich um 17 Projekte, welche dank Innovation in den Bereichen Qualität oder Nachhaltigkeit zu mehr Wertschöpfung in der Landwirtschaft beitragen. 14 Massnahmen betreffen Produktionsstandards, welche hohe Anforderungen an Produktionsprozesse und Erzeugnisse stellen. Drei Projekte wurden noch im Rahmen der Übergangsbestimmung gemäss Artikel 13 Absatz 1 unterstützt. Mit der QuNaV werden die unterschiedlichsten Projekte gefördert. Die Projekte betreffen die tierische Produktion, den Pflanzenbau oder Dienstleistungen. Gemeinsam ist ihnen einzig der starke Bezug zur Landwirtschaft.     

Ausgaben Qualitäts- und Absatzförderung

Priska Dittrich, BLW, Fachbereich Qualitäts- und Absatzförderung, priska.dittrich@blw.admin.ch