Versorgungssicherheitsbeiträge
Mit Versorgungssicherheitsbeiträgen soll die Produktionskapazität für den Fall von Versorgungsengpässen aufrechterhalten werden. Dies ist wichtig, um die sichere Versorgung der Bevölkerung bei mittel- und langfristigen Versorgungsengpässen gewährleisten zu können. Die Erhaltung der Produktionskapazität (Boden, Know-how, Kapital) soll durch eine Produktion in der heutigen Grössenordnung sichergestellt werden, mit der die natürlichen Ressourcen möglichst optimal genutzt werden. Dabei soll die Produktion – wie in der Verfassung stipuliert – primär auf die Marktbedürfnisse ausgerichtet sein und möglichst wenig gelenkt werden.
Sowohl die Produktion auf der offenen Ackerfläche und bei Dauerkulturen als auch die Produktion auf der Grünfläche sind zu fördern, da mehr als 60 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) in der Schweiz nicht ackerbaulich, sondern nur zur Raufutterproduktion genutzt werden kann. Die futterbauliche Produktion auf diesen Flächen wird über die Haltung von Raufutter verzehrenden Nutztieren zu Nahrungsmitteln für die menschliche Ernährung veredelt. Auf der Grünfläche wird für die Ausrichtung der Versorgungssicherheitsbeiträge ein Mindesttierbesatz an Raufutter verzehrenden Nutztieren (RGVE) vorausgesetzt.
Die Versorgungssicherheitsbeiträge setzen sich aus drei Teilbeiträgen zusammen:
Basisbeitrag
Produktionserschwernisbeitrag
Beitrag für die offene Ackerfläche und für Dauerkulturen
Der grösste Teil der Versorgungssicherheitsbeiträge wird über den Basisbeitrag ausgerichtet (75 %). Der Rest verteilt sich auf den Produktionserschwernisbeitrag (15 %) und den Beitrag für offene Ackerfläche und Dauerkulturen (10 %).
Basisbeitrag
Der Basisbeitrag trägt dazu bei, dass in der Talzone mit optimaler Intensität produziert und damit die Produktionskapazität erhalten wird. Der Basisbeitrag ist über alle Zonen gleich hoch. Es gibt keine Differenzierung zwischen Grün- und Ackerfläche. Da extensive und wenig intensive Grünflächen eine geringere Produktivität aufweisen und daher auch ein tieferer Mindesttierbesatz für diese Flächen festgesetzt ist, wird für diese ein Basisbeitrag ausgerichtet, der der Hälfte des Basisbeitrages für die produktiveren Flächen entspricht.
Ansätze Basisbeitrag 2015
Fr./ha | |
Dauergrünfläche als Biodiversitätsförderfläche bewirtschaftet | 450 |
Übrige beitragsberechtigte Fläche | 900 |
Basisbeitrag 2015
Einheit | Talregion | Hügelregion | Bergregion | Total | |
Fläche | ha | 466 223 | 251 022 | 282 551 | 999 797 |
- davon BFF | ha | 46 878 | 28 299 | 67 102 | 142 279 |
Anzahl Betriebe | Anzahl | 19 681 | 12 782 | 14 019 | 46 482 |
Fläche pro Betrieb | ha | 24 | 20 | 20 | 22 |
Beitrag pro Betrieb | Fr. | 19 705 | 16 463 | 15 873 | 17 658 |
Beiträge Total | 1 000 Fr. | 387 823 | 210 428 | 222 521 | 820 772 |
Quelle: BLW
Der Anteil an Biodiversitätsförderflächen (BFF), für die tiefere Versorgungssicherheitsbeiträge ausgerichtet werden, ist in der Hügel- und Bergregion höher als in der Talregion. Zudem sind die Betriebe in der Talregion mit 24 Hektaren im Durchschnitt am grössten und in der Hügelregion mit 20 Hektaren am kleinsten. Sie sind jedoch kaum kleiner als die durchschnittlich 20 Hektaren grossen Betriebe der Bergregion. Aus diesen beiden Gründen (Anteil BFF und Fläche pro Betrieb) liegt der durchschnittliche Beitrag pro Betrieb bei 19 705 Franken in der Talregion am höchsten und mit 15 873 Franken in der Bergregion am niedrigsten. Die Betriebe der Hügelregion nehmen hinsichtlich des Basisbeitrags mit 16 463 Franken eine mittlere Position ein.
Der Basisbeitrag wird für Betriebe mit mehr als 60 Hektaren abgestuft. Das heisst, für den Anteil der Flächen über 60 Hektaren und unter 140 Hektaren wird der Beitrag gekürzt. Über 140 Hektaren wird kein Basisbeitrag mehr ausgerichtet. Für Betriebsgemeinschaften werden die Grenzen der Abstufung entsprechend der Anzahl beteiligter Betriebe erhöht.
Kürzungen aufgrund der Abstufung des Basisbeitrags bei grösseren Betrieben 2015
Fläche | Betriebe | Kürzung | Kürzung pro Betrieb |
Einheit | Anzahl | Fr. | Fr. |
über 60-80 ha | 686 | 837 595 | 1 221 |
über 80-100 ha | 147 | 854 497 | 5 813 |
über 100-120 ha | 46 | 614 470 | 13 358 |
über 120-140 ha | 28 | 454 007 | 16 215 |
über 140 ha | 21 | 1 001 456 | 47 688 |
Total | 928 | 3 762 025 | 4 054 |
Quelle: BLW
Der Basisbeitrag wird bei insgesamt 928 Betrieben um Total 3 762 025 Franken gekürzt. 21 Betriebe mit Versorgungssicherheitsbeiträgen hatten eine Fläche von mehr als 140 Hektaren. Alleine bei diesen Betrieben wurde der Basisbeitrag um gut 1 Million Franken gekürzt.
Produktionserschwernisbeitrag
Da weniger als die Hälfte der LN in der Talzone liegt, muss für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit auch das Berg- und Hügelgebiet einen wesentlichen Beitrag leisten. Die LN in diesen Zonen ist zum grössten Teil nur als Grünfläche nutzbar, was den Handlungsspielraum der Betriebe wesentlich einschränkt. Die Produktionserschwernisse in den höheren Lagen sollen deshalb angemessen berücksichtigt werden. Der Produktionserschwernisbeitrag ist nach Zone abgestuft. Die Beitragshöhe berücksichtigt die Bewirtschaftungserschwernisse bzw. das tiefere Ertragsniveau gegenüber einer standortgerechten Bewirtschaftung in der Talzone.
Ansätze 2015
Zone | Fr./ha |
Talzone | 0 |
Hügelzone | 240 |
Bergzone I | 300 |
Bergzone II | 320 |
Bergzone III | 340 |
Bergzone IV | 360 |
Produktionserschwernisbeitrag 2015
Einheit | Talregion | Hügelregion | Bergregion | Total | |
Fläche | ha | 22 149 | 234 988 | 278 299 | 535 435 |
Anzahl Betriebe | Anzahl | 4 139 | 12 776 | 14 013 | 30 928 |
Fläche pro Betrieb | ha | 5,35 | 18,39 | 19,86 | 17,31 |
Beitrag pro Betrieb | Fr. | 1 372 | 4 918 | 6 564 | 5 189 |
Beiträge Total | 1 000 Fr. | 5 677 | 62 829 | 91 979 | 160 485 |
Quelle: BLW
Auch Betriebe, welche in der Talregion liegen, erhalten einen Produktionserschwernisbeitrag, wenn sie Flächen in der Hügel- und Bergregion bewirtschaften. Der Produktionserschwernisbeitrag pro Betrieb steigt mit zunehmender Erschwernis von der Talregion mit 1372 Franken über die Hügelregion mit 4918 Franken bis zur Bergregion mit 6564 Franken.
Beitrag für die offene Ackerfläche und für Dauerkulturen
Auf offenen Ackerflächen ist die Kalorienproduktion höher als auf Grünland. Für die Erhaltung der Versorgungssicherheit ist es deshalb zentral, dass sowohl diese Flächen als auch die Dauerkulturen etwa im heutigen Umfang erhalten bleiben. Der Beitrag für die offene Ackerflächen und Dauerkulturen ist in allen Zonen gleich hoch (Fr. 400.- je ha) und er wird auch für die angestammten Flächen in der ausländischen Wirtschaftszone ausgerichtet (vgl. Art. 35 Abs. 5 DZV). Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie für den Basisbeitrag, allerdings braucht es keinen Mindesttierbesatz.
Ansätze für offene Ackerfläche und Dauerkulturen 2015
Fr./ha | |
Beitrag für die offene Ackerfläche und für Dauerkulturen | 400 |
Beitrag für die offene Ackerfläche und für Dauerkulturen 2015
Einheit | Talregion | Hügelregion | Bergregion | Total | |
Fläche | ha | 234 492 | 41 718 | 4 475 | 280 685 |
Anzahl Betriebe | Anzahl | 17 941 | 7 730 | 2 363 | 28 034 |
Fläche pro Betrieb | ha | 13,07 | 5,40 | 1,89 | 10,01 |
Beitrag pro Betrieb | Fr. | 5 228 | 2 159 | 758 | 4 005 |
Beiträge Total | 1 000 Fr. | 93 797 | 16 687 | 1 790 | 112 274 |
Quelle: BLW
Ackerbau und Dauerkulturen hat es vor allem in der Tal- und Hügelregion, was sich in der Fläche pro Betrieb wiederspiegelt. Folglich ist auch in diesen Gebieten und insbesondere in der Talregion der Beitrag pro Betrieb mit 5228 Franken am höchsten.
Eine detaillierte Darstellung der ausbezahlten Versorgungssicherheitsbeiträge nach den drei Beitragsarten aufgeschlüsselt nach Kantonen und landwirtschaftlichen Zonen findet sich in folgender Tabelle.
Jonas Plattner, BLW, Fachbereich Direktzahlungsgrundlagen, jonas.plattner@blw.admin.ch
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