Zurück

Mit Versorgungssicherheitsbeiträgen soll die Produktionskapazität für den Fall von Versorgungsengpässen aufrechterhalten werden. Dies ist wichtig, um die sichere Versorgung der Bevölkerung bei mittel- und langfristigen Versorgungsengpässen gewährleisten zu können. Die Erhaltung der Produktionskapazität (Boden, Know-how, Kapital) soll durch eine Produktion in der heutigen Grössenordnung sichergestellt werden, mit der die natürlichen Ressourcen möglichst optimal genutzt werden. Dabei soll die Produktion – wie in der Verfassung stipuliert – primär auf die Marktbedürfnisse ausgerichtet sein und möglichst wenig gelenkt werden.

Sowohl die Produktion auf der offenen Ackerfläche und bei Dauerkulturen als auch die Produktion auf der Grünfläche sind zu fördern, da mehr als 60 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche (LN) in der Schweiz nicht ackerbaulich, sondern nur zur Raufutterproduktion genutzt werden kann. Die futterbauliche Produktion auf diesen Flächen wird über die Haltung von Raufutter verzehrenden Nutztieren zu Nahrungsmitteln für die menschliche Ernährung veredelt. Auf der Grünfläche wird für die Ausrichtung der Versorgungssicherheitsbeiträge ein Mindesttierbesatz an Raufutter verzehrenden Nutztieren (RGVE) vorausgesetzt.

Die Versorgungssicherheitsbeiträge setzen sich aus drei Teilbeiträgen zusammen:

Basisbeitrag

Produktionserschwernisbeitrag

Beitrag für die offene Ackerfläche und für Dauerkulturen

Zoom: ab16_grafik_direktzahlung_versorgungssicherheitsberitraege_2015_d.png

Der grösste Teil der Versorgungssicherheitsbeiträge wird über den Basisbeitrag ausgerichtet (75 %). Der Rest verteilt sich auf den Produktionserschwernisbeitrag (15 %) und den Beitrag für offene Ackerfläche und Dauerkulturen (10 %).

Basisbeitrag

Der Basisbeitrag trägt dazu bei, dass in der Talzone mit optimaler Intensität produziert und damit die Produktionskapazität erhalten wird. Der Basisbeitrag ist über alle Zonen gleich hoch. Es gibt keine Differenzierung zwischen Grün- und Ackerfläche. Da extensive und wenig intensive Grünflächen eine geringere Produktivität aufweisen und daher auch ein tieferer Mindesttierbesatz für diese Flächen festgesetzt ist, wird für diese ein Basisbeitrag ausgerichtet, der der Hälfte des Basisbeitrages für die produktiveren Flächen entspricht.

Ansätze Basisbeitrag 2015

 Fr./ha
Dauergrünfläche als Biodiversitätsförderfläche bewirtschaftet450
Übrige beitragsberechtigte Fläche900

Basisbeitrag 2015

 EinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
Flächeha466 223251 022282 551999 797
- davon BFF ha46 87828 29967 102142 279
Anzahl BetriebeAnzahl19 68112 78214 01946 482
Fläche pro Betrieb ha24202022
Beitrag pro Betrieb Fr.19 70516 46315 87317 658
Beiträge Total1 000 Fr.387 823210 428222 521820 772

Quelle: BLW

Der Anteil an Biodiversitätsförderflächen (BFF), für die tiefere Versorgungssicherheitsbeiträge ausgerichtet werden, ist in der Hügel- und Bergregion höher als in der Talregion. Zudem sind die Betriebe in der Talregion mit 24 Hektaren im Durchschnitt am grössten und in der Hügelregion mit 20 Hektaren am kleinsten. Sie sind jedoch kaum kleiner als die durchschnittlich 20 Hektaren grossen Betriebe der Bergregion. Aus diesen beiden Gründen (Anteil BFF und Fläche pro Betrieb) liegt der durchschnittliche Beitrag pro Betrieb bei 19 705 Franken in der Talregion am höchsten und mit 15 873 Franken in der Bergregion am niedrigsten. Die Betriebe der Hügelregion nehmen hinsichtlich des Basisbeitrags mit 16 463 Franken eine mittlere Position ein.

Der Basisbeitrag wird für Betriebe mit mehr als 60 Hektaren abgestuft. Das heisst, für den Anteil der Flächen über 60 Hektaren und unter 140 Hektaren wird der Beitrag gekürzt. Über 140 Hektaren wird kein Basisbeitrag mehr ausgerichtet. Für Betriebsgemeinschaften werden die Grenzen der Abstufung entsprechend der Anzahl beteiligter Betriebe erhöht.

Kürzungen aufgrund der Abstufung des Basisbeitrags bei grösseren Betrieben 2015

FlächeBetriebeKürzungKürzung pro Betrieb
EinheitAnzahlFr.Fr.
über 60-80 ha686837 5951 221
über 80-100 ha147854 4975 813
über 100-120 ha46614 47013 358
über 120-140 ha28454 00716 215
über 140 ha211 001 45647 688
Total9283 762 0254 054

Quelle: BLW

Der Basisbeitrag wird bei insgesamt 928 Betrieben um Total 3 762 025 Franken gekürzt. 21 Betriebe mit Versorgungssicherheitsbeiträgen hatten eine Fläche von mehr als 140 Hektaren. Alleine bei diesen Betrieben wurde der Basisbeitrag um gut 1 Million Franken gekürzt.

Produktionserschwernisbeitrag

Da weniger als die Hälfte der LN in der Talzone liegt, muss für die Gewährleistung der Versorgungssicherheit auch das Berg- und Hügelgebiet einen wesentlichen Beitrag leisten. Die LN in diesen Zonen ist zum grössten Teil nur als Grünfläche nutzbar, was den Handlungsspielraum der Betriebe wesentlich einschränkt. Die Produktionserschwernisse in den höheren Lagen sollen deshalb angemessen berücksichtigt werden. Der Produktionserschwernisbeitrag ist nach Zone abgestuft. Die Beitragshöhe berücksichtigt die Bewirtschaftungserschwernisse bzw. das tiefere Ertragsniveau gegenüber einer standortgerechten Bewirtschaftung in der Talzone.

Ansätze 2015

ZoneFr./ha
Talzone0
Hügelzone240
Bergzone I300
Bergzone II320
Bergzone III340
Bergzone IV360

Produktionserschwernisbeitrag 2015

 EinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
Flächeha22 149234 988278 299535 435
Anzahl BetriebeAnzahl4 13912 77614 01330 928
Fläche pro Betrieb ha5,3518,3919,8617,31
Beitrag pro BetriebFr.1 3724 9186 5645 189
Beiträge Total1 000 Fr.5 67762 82991 979160 485

Quelle: BLW

Auch Betriebe, welche in der Talregion liegen, erhalten einen Produktionserschwernisbeitrag, wenn sie Flächen in der Hügel- und Bergregion bewirtschaften. Der Produktionserschwernisbeitrag pro Betrieb steigt mit zunehmender Erschwernis von der Talregion mit 1372 Franken über die Hügelregion mit 4918 Franken bis zur Bergregion mit 6564 Franken.

Beitrag für die offene Ackerfläche und für Dauerkulturen

Auf offenen Ackerflächen ist die Kalorienproduktion höher als auf Grünland. Für die Erhaltung der Versorgungssicherheit ist es deshalb zentral, dass sowohl diese Flächen als auch die Dauerkulturen etwa im heutigen Umfang erhalten bleiben. Der Beitrag für die offene Ackerflächen und Dauerkulturen ist in allen Zonen gleich hoch (Fr. 400.- je ha) und er wird auch für die angestammten Flächen in der ausländischen Wirtschaftszone ausgerichtet (vgl. Art. 35 Abs. 5 DZV). Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie für den Basisbeitrag, allerdings braucht es keinen Mindesttierbesatz.

Ansätze für offene Ackerfläche und Dauerkulturen 2015

 Fr./ha
Beitrag für die offene Ackerfläche und für Dauerkulturen400

Beitrag für die offene Ackerfläche und für Dauerkulturen 2015

 EinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
Flächeha234 49241 7184 475280 685
Anzahl BetriebeAnzahl17 9417 7302 36328 034
Fläche pro Betrieb ha13,075,401,8910,01
Beitrag pro BetriebFr.5 2282 1597584 005
Beiträge Total1 000 Fr.93 79716 6871 790112 274

Quelle: BLW

Ackerbau und Dauerkulturen hat es vor allem in der Tal- und Hügelregion, was sich in der Fläche pro Betrieb wiederspiegelt. Folglich ist auch in diesen Gebieten und insbesondere in der Talregion der Beitrag pro Betrieb mit 5228 Franken am höchsten.

Eine detaillierte Darstellung der ausbezahlten Versorgungssicherheitsbeiträge nach den drei Beitragsarten aufgeschlüsselt nach Kantonen und landwirtschaftlichen Zonen findet sich in folgender Tabelle.

Jonas Plattner, BLW, Fachbereich Direktzahlungsgrundlagen, jonas.plattner@blw.admin.ch