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In Artikel 7 des LwG sind die Grundsätze aufgeführt, nach welchen der Bund die Rahmenbedingungen für die Produktion und den Absatz landwirtschaftlicher Erzeugnisse festsetzt: Die Landwirtschaft soll nachhaltig und kostengünstig produzieren sowie aus dem Verkauf der Produkte einen möglichst hohen Markterlös erzielen. Die Ausrichtung auf den Markt und eine nachhaltige Bewirtschaftung wird damit im Sinne des Verfassungsartikels bekräftigt.

Der Bund verfügt über verschiedene Instrumente zur Unterstützung der Schweizer Landwirtschaft, die sich an diesen Grundsätzen orientieren. Er unterstützt die Landwirtschaft sowohl im Bereich der Selbsthilfemassnahmen im Rahmen der Förderung der Qualität und des Absatzes als auch durch Massnahmen im Bereich der Kennzeichnung sowie der Einfuhr landwirtschaftlicher Produkte. Diese Massnahmen können über alle Produktionsbereiche hinweg zur Anwendung gelangen. Ergänzend dazu unterstützt der Bund die Landwirtschaft mit spezifischeren Instrumenten für die Milch-, Vieh- und Weinwirtschaft sowie den Pflanzenbau.  

Finanzielle Mittel 2015

Im Jahr 2015 wurden für Massnahmen zugunsten der Produktion und des Absatzes 431 Millionen Franken aufgewendet, also gleich viel wie im Vorjahr.  
 
Milchwirtschaft
Im Jahr 2015 wurden 295,5 Millionen Franken eingesetzt, das sind 0,5 Millionen Franken weniger als im Vorjahr. Die Mittel werden in Form einer Zulage für verkäste Milch und einer Zulage für Fütterung ohne Silage eingesetzt. Der leichte Ausgabenrückgang im Jahr 2015 ist auf die geringeren Kosten für Informatikmittel und für die Datenverwaltung zurückzuführen. Die verfügbaren Mittel für Milchzulagen blieben gegenüber 2014 unverändert.
 
Viehwirtschaft
Die Ausgaben innerhalb des Zahlungsrahmens Produktion und Absatz beliefen sich im Jahr 2015 auf 12 Millionen Franken und sind seit 2013 auf demselben Niveau geblieben.  

Pflanzenbau, einschliesslich Weinwirtschaft
Im Jahr 2015 wurden 62,3 Millionen Franken aufgewendet. Gegenüber dem Vorjahr entspricht dies einem Rückgang um 1,3 Millionen Franken. Hintergrund für diese tiefere Zahl sind die geringeren Direktzahlungen für Ackerkulturen und ein Minus von 0,7 Millionen Franken der Beiträge für die Herstellung von Beeren-, Kernobst- und Steinobstprodukten.

Die Ausgaben im Bereich Pflanzenbau entfielen im Jahr 2015 zu 96 % auf die Förderung von Einzelkulturen (Einzelkulturbeiträge), zu 3 % auf die Verarbeitung und Verwertung von Obst, und zu 1 % auf Fördermassnahmen im Weinbau. 
 
Qualitäts- und Absatzförderung
2015 wurden Mittel in der Grössenordnung von 61,1 Millionen Franken aufgewendet. Im Vorjahresvergleich entspricht dies einem Plus von 1,4 Millionen Franken. Das Jahr 2015 wurde durch den Frankenschock geprägt, welcher auch Auswirkungen bei den Absatzförderungsprojekten zeigte. So wurden im Verlauf des Jahres für zusätzliche Massnahmen bei Käse und Milch/Butter je 900 000 Franken und für die Kampagne «Du bisch WoW» der Agro Marketing Suisse 250 000 Franken, im Rahmen des zur Verfügung stehenden Kredites, Sondermittel bereitgestellt.

Der gegenüber dem Voranschlag 2014 um 4,5 Millionen Franken höhere Kredit für die Qualitäts- und Absatzförderung wurde dennoch nicht ausgeschöpft, weil der Eingang von Gesuchen 2015 im Bereich Qualität und Nachhaltigkeit noch unter den Erwartungen blieb. Das Parlament konnte deshalb 3 Millionen Franken für die Erhöhung des Kredits Ausfuhrbeiträge landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte umlagern.

Ausgaben für Produktion und Absatz

Ausgabenposten20142015¹20152016¹
 in Mio. Fr.in Mio. Fr.in Mio. Fr.in Mio. Fr.
Milchwirtschaft296296296296
Viehwirtschaft12131213
Pflanzenbau (inkl. Weinbau)64676268
Qualitäts- und Absatzförderung6064.56167.5
Total 431440.5431444.5

¹ Staatsrechnung 
Quellen: Staatsrechnung, Voranschlag 2016

Ausblick 2016

Die zur Verfügung stehenden Mittel für Produktion und Absatz bleiben insgesamt in etwa stabil. Einzig bei der Qualitäts- und Absatzförderung wurde das Budget im Vorjahresvergleich etwas erhöht.

Ausgaben Qualitäts- und Absatzförderung

Ausgaben Milchwirtschaft

Ausgaben Viehwirtschaft

Samantha Rosenke, BLW, Direktionsbereich Märkte und Wertschöpfung, samantha.rosenke@blw.admin.ch