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Um eine Diskriminierung von Schweizer Unternehmen auf ausländischen Märkten bestmöglich zu verhindern, ist es aus makroökonomischer Sicht für die Schweiz insbesondere vor dem Hintergrund der weltweit zunehmenden regionalen Liberalisierungsbestrebungen wichtig, ihrerseits umfassende Freihandelsabkommen abzuschliessen.

Auch 2016 war die Schweiz daher bestrebt, ihr weltweites Netz von Freihandelsabkommen mit Drittstaaten weiter auszubauen. Neben der Europäischen Freihandelsassoziationskonvention (EFTA-Konvention) und dem Freihandelsabkommen mit der EU umfasst dieses Netzwerk 30 Abkommen mit 41 Partnern. Bis auf die Abkommen mit China, Japan und den Färöer Inseln sind alle Abkommen im Rahmen der EFTA abgeschlossen worden.

Die Bestimmungen über den Warenverkehr innerhalb der Abkommen beinhalten auch Regelungen für Agrarprodukte. Aufgrund der unterschiedlichen Agrarpolitiken und Sensitivitäten der einzelnen EFTA-Staaten werden die Bestimmungen über den Zugang zu den Agrarmärkten innerhalb dieser Abkommen bilateral durch jedes EFTA-Mitglied verhandelt. Alle Zollkonzessionen, die die Schweiz ihren Freihandelspartnern gewährt, sind in deren Interesse und mit der Schweizer Agrarpolitik vereinbar. So handelt es sich bei den Agrarbasisprodukten in erster Linie um Zollreduktionen für nicht sensible Produkte (z. B. tropische Früchte) innerhalb bestehender WTO-Zollkontingente oder für Zeiträume ausserhalb der Schweizer Produktionssaison. Im Gegenzug bemüht sich die Schweiz, in den Verhandlungen möglichst weitgehende Konzessionen für Basisagrarprodukte mit hohem Exportpotenzial wie Käse und andere Milchprodukte, Trockenfleisch und Tabakwaren sowie für verarbeitete Agrarprodukte wie Getränke, Schokolade, Zuckerwaren und Kaffee zu erhalten.

Aktuelle Entwicklungen bei den Freihandelsabkommen im Rahmen der EFTA

Abgeschlossene Verhandlungen 

Am 27. Juni 2016 unterzeichneten die EFTA-Staaten anlässlich des EFTA-Ministertreffens in Bern ein Freihandelsabkommen mit Georgien. Mit diesem Abkommen gewährt Georgien der Schweiz zollfreien Zugang zu seinem Markt für alle verarbeiteten Agrarprodukte. Bei den Agrarbasisprodukten erreichte die Schweiz aufgrund einer geringeren Konzessionsbereitschaft als jener der EU in manchen Fällen einen eingeschränkteren Marktzugang als die EU. Dennoch konnten die wichtigsten Exportinteressen der Schweiz vollumfänglich berücksichtigt werden.

Das Freihandelsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und den Philippinen wurde am 28. April 2016 unterzeichnet. Mit Inkrafttreten des Abkommens oder nach einem Übergangszeitraum von höchstens sechs Jahren wird der Schweiz für zahlreiche für sie interessante Agrarbasisprodukte und verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse wie Käse und andere Milchprodukte, Trockenfleisch, Wein und Tabakwaren sowie Schokolade, Babynahrung und Müesli ein zollfreier Zugang zum philippinischen Markt gewährt. Die Philippinen räumen der Schweiz zudem einen präferenziellen Marktzugang für Kapselkaffee ein. Im Gegenzug erhalten die Philippinen Konzessionen für einige ihrer Agrarprodukte mit Exportinteresse wie tropische Erzeugnisse, Kokosprodukte und – im Rahmen eines präferenziellen bilateralen Zollkontingents – Muscovado-Zucker.

Diese beiden Abkommen müssen noch von allen involvierten Parteien ratifiziert werden.

Laufende Verhandlungen 

Die EFTA-Staaten handeln derzeit Freihandelsabkommen mit Ecuador, Indien, Indonesien, Malaysia und Vietnam aus. Ausserdem finden weitere Verhandlungen mit der Türkei, Kanada, Mexiko und Chile statt im Hinblick auf eine allfällige Vertiefung der bestehenden Abkommen. Die Verhandlungen mit Thailand, Algerien und der Zollunion Russland-Weissrussland-Kasachstan (Armenien und Kirgisistan sind seit 2015 ebenfalls Mitglied dieser Union) sind hingegen aus unterschiedlichen Gründen weiterhin sistiert.

Explorationen 

Die EFTA-Staaten bereiten Verhandlungen mit den Mercosur-Staaten (Argentinien, Brasilien, Paraguay, Uruguay, Venezuela) vor und führen Handelsgespräche mit den USA. Ausserdem werden Kontakte zu verschiedenen Staaten in Asien und Subsahara-Afrika gepflegt.   

Pierre-François Righetti, BLW, Fachbereich Internationale Handelspolitik, pierre-francois.righetti@blw.admin.ch