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Mit 4,0 Milliarden Franken hat der Pflanzenbau einen leicht kleineren Anteil an der landwirtschaftlichen Gesamtproduktion der Schweiz (8,9 Mrd. Fr.) als die tierische Produktion (4,9 Mrd. Fr.). Innerhalb des Pflanzenbaus hat dabei der Gemüse- und Gartenbau die grösste Bedeutung, gefolgt vom Futterbau. Ergänzend zum Grenzschutz fördert der Bund den Pflanzenbau mit spezifischen Einzelkulturbeiträgen im Ackerbau und Beiträgen für die Verarbeitung von Schweizer Obst.

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Finanzielle Mittel 2015

Die im Jahr 2015 für den Pflanzenbau ausgerichteten Mittel sanken leicht gegenüber dem Vorjahr von 63,6 Millionen Franken auf 62,3 Millionen Franken. Davon entfielen 96 % auf die Förderung von Einzelkulturen, 3 % auf die Verarbeitung und Verwertung von Obst und 1 % auf Fördermassnahmen in der Weinwirtschaft.

Ausgaben Pflanzenbau

Hintergrund für den Rückgang der Ausgaben war, dass leicht weniger Mittel für die Ackerkulturen aufgewendet wurden und 0,7 Millionen Franken weniger Beiträge für die Herstellung von Produkten aus Beeren-, Kern- und Steinobst ausgerichtet wurden.

Einzelkulturbeiträge für Ackerkulturen 

Gestützt auf Artikel 54 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) werden Einzelkulturbeiträge für Ölsaaten, Körnerleguminosen, Zuckerrüben und Saatgut von Kartoffeln, Mais und Futtergräsern sowie Futterleguminosen ausgerichtet. Mit der Einführung der Agrarpolitik 2014–2017 (AP 14–17) haben die Einzelkulturbeiträge (EKBV) die früheren Ackerbaubeiträge (ABBV) ersetzt. Mit diesen Beiträgen können für die Versorgung der Bevölkerung wichtige Kulturen gefördert werden, die andernfalls aufgrund ihrer unzureichenden Rentabilität nicht in ausreichendem Ausmass angebaut würden. Die Beiträge werden daher nur ausgerichtet, wenn die Kulturen im Reifezustand geerntet werden. Der Vollzug der Massnahme erfolgt aus praktischen Gründen (gleiche Prozesse) zusammen mit den Direktzahlungen.

Wichtigste Beiträge (EKBV) 2015 

KulturFläche1BeitragTotal
 haFr. je hain 1000 Fr.
Zuckerrübe19 134160030 482
Raps22 79370015 955
Sonnenblume 44217003094
Soja165210001652
Ackerbohne5261000526
Eiweisserbse425910004259
Lupine 1051000105
Total  55 073

¹ Schätzung
Quelle: BLW

Ausblick für die Einzelkulturbeiträgen für Zuckerrüben

Anhaltend tiefe Zuckerpreise in der EU wirken sich auf den Schweizer Zuckerpreis aus. Die Schweiz hat mit der EU vereinbart, auf Preisausgleichsmassnahmen beim Grenzschutz für Zucker in landwirtschaftlichen Verarbeitungserzeugnissen zu verzichten. Die tieferen Zuckererlöse veranlassen die Schweizer Zucker AG tiefere Rübenpreise auszubezahlen. Bereits für das im Jahr 2015 erhöhte der Bundesrat angesichts der massiven Wirtschaftlichkeitseinbusse den Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben zur Zuckerherstellung auf 1600 Fr. je ha. Mit Blick auf die von der EU beschlossene Aufhebung der EU-Zuckerquoten auf Ende September 2017 und die erwartete Preisentwicklung erhöhte der Bundesrat erneut für das im Jahr 2016 den Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben auf 1800 Fr. je ha. Prioritär sollen Effizienzsteigerungen auf allen Stufen die Wettbewerbsfähigkeit der inländischen Zuckerwirtschaft sichern. Subsidiär betrachtet der Bundesrat den Einzelkulturbeitrag als geeignetes Stützungsinstrument, da es sich neutral auf den Zuckerpreis auswirkt und damit die Wettbewerbsfähigkeit der nachgelagerten Schweizer Lebensmittelindustrie auf den Märkten im Inland und der EU gewahrt bleibt.

Grenzschutzmassnahmen Brotgetreide 

Als Folge der geringen Ernte 2014 an backfähigem Brotgetreide erhöhte das BLW im Rahmen des ordentlichen Zollkontingents von 70 000 Tonnen die im ersten Semester 2015 freigegebenen Zollkontingentsteilmengen zu Lasten jener im 2. Semester um 20 000 Tonnen. In einer zweiten Phase erhöhte der Bundesrat auf Antrag der Branche das Zollkontingent 2015 vorübergehend um 20 000 Tonnen. Dem Branchenantrag entsprechend gab das BLW somit auf Anfang Juli eine Zollkontingentsteilmenge von 20 000 Tonnen und eine auf Anfang Oktober von 10 000 Tonnen frei. Für das Jahr 2016 wurden die quartalsweise freizugebenden Zollkontingentsteilmengen wieder auf 20 000 Tonnen, 20 000 Tonnen, 15 000 Tonnen und 15 000 Tonnen festgelegt. 

Grenzschutzmassnahmen Grobgetreide zur menschlichen Ernährung 

Im Rahmen der administrativen Vereinfachung wurden mit einer Änderung der Agrareinfuhrverordnung die Voraussetzungen für den Import von Gerste, Hafer und Mais innerhalb des Zollkontingents entschlackt. Seit 2016 sind nicht mehr ausschliesslich Inhaber von Verarbeitungsanlagen für Importe zum Kontingentszollansatz berechtigt. Werden indes die festgelegten Mindestausbeuten oder Verwendungsverpflichtungen nicht eingehalten, ist auf den Differenzmengen weiterhin der Ausserkontingentszollansatz zu entrichten.

Verwertungsmassnahmen Obst 

Basierend auf Artikel 58 Absatz 1 LwG richtet der Bund Beiträge für Massnahmen zur Verwertung von Obst aus.

Die Verordnung vom 23. Oktober 2013 über Massnahmen zur Verwertung von Obst (Obstverordnung; SR 916.131.11) regelt die Ausführung der beiden aktuell mit Beiträgen unterstützten Massnahmen:

Lagerung der betriebsbezogenen Marktreserve für Apfel- und Birnensaftkonzentrat
Die betriebsbezogene Marktreserve der Mostereien dient dem Ausgleich der Alternanz-bedingten Ernteschwankungen bei Apfel- und Birnbäumen. Durch die Einlagerung von Apfel- und Birnensaftkonzentrat in erntestarken Jahren kann das Angebot an Konzentrat und daraus hergestellter Produkte auch in ernteschwächeren Jahren aufrechterhalten werden. Die Beiträge stellen eine Entschädigung der Lager- und Kapitalzinskosten dar. Sie werden ausgerichtet für einen Teil des Konzentrats, das eine Mosterei zusätzlich zu ihrem normalen, notwendigen Vorrat lagert (maximal 40 % der Normalversorgungsmenge der Mosterei). Die Höhe der Beiträge wird jährlich vom BLW überprüft und neu festgelegt. Beitragsberechtigt sind gewerbliche Mostereien. 2015 wurden 2794 Tonnen Apfelsaftkonzentrat und 484 Tonnen Birnensaftkonzentrat als Marktreserve gelagert und mit Beiträgen unterstützt. Die Beiträge an die Marktreserve von Kernobstsaftkonzentrat beliefen sich im Jahr 2015 auf 0,8 Millionen Franken gegenüber 0,7 Millionen Franken im Vorjahr.

Herstellung von Produkten aus Beeren-, Kern- und Steinobst
Je nach Obstprodukt und Verwendungszweck gelten unterschiedliche Grenzschutzhöhen. Die Beiträge des Bundes zur Herstellung von Produkten aus Obst tragen dazu bei, einen Teilausgleich dieser Differenzen beim Grenzschutz zu schaffen. Gleichzeitig fördern sie somit den Absatz von Schweizer Verarbeitungsobst und können zu besseren Produzentenpreisen führen. Ausgerichtet werden sie für die Herstellung von Produkten, deren Zollansatz höchstens 10 % von ihrem Preis franko Schweizergrenze beträgt und die keiner Alkoholsteuer unterliegen. Die Höhe der Beiträge entspricht einem Teilausgleich (50 %) der Differenz zwischen dem ausländischen und dem inländischen Produzentenpreis des Rohstoffs. Beitragsberechtigt sind Verarbeitungsbetriebe der ersten Verarbeitungsstufe. Ausgerichtet werden die Beiträge für die Herstellung von Produkten aus:

  - Beerenobst: Erdbeeren, Himbeeren, Brombeeren und Johannisbeeren

  - Kernobst: Äpfel und Birnen

  - Steinobst: Aprikosen, Kirschen und Zwetschgen
 
Gesamthaft wurden im Jahr 2015 Beiträge für die Herstellung von Produkten aus 3905 Tonnen Obst ausgerichtet: 2856 Tonnen Kernobst (einschliesslich des für die Essigherstellung verwendeten Konzentrats, dessen Menge auf frisches Kernobst umgerechnet wurde), 852 Tonnen Steinobst und 198 Tonnen Beerenobst. Mit 1 Million Franken lagen die Beiträge für die Herstellung von Beeren-, Kern- und Steinobstprodukten 2015 um 0,9 Millionen Franken tiefer als im Vorjahr. Da die Obstverwertungsbeiträge für die Ernten der zwei Vorjahre angefordert und ausgerichtet werden können, kann es in Abhängigkeit des Zeitpunkts der Gesuchseinreichung zwischen den Jahren zu grossen Schwankungen bei den Mengen und Gesamtbeiträgen kommen, dies unabhängig der jeweiligen Erntemengen.

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Beiträge an die Weinlesekontrolle

Im Bereich des Weinbaus beteiligt sich der Bund gemäss Artikel 64 Absatz 3 LwG an den von den Kantonen durchgeführten Weinlesekontrollen, welche das Traubengut vom Rebberg zum Weinkellerbetrieb verfolgt und die Einhaltung der Produktionsbestimmungen (Höchsterträge, Mindestzuckergehalte) überwacht. Der Beitrag besteht aus einem Basisbeitrag von 1000 Franken sowie einem von der Grösse der kantonalen Rebfläche abhängigen Beitrag von 55 Franken pro Hektar. Im 2015 wurden insgesamt rund 833 000 Franken an die Weinlesekontrolle ausbezahlt.

Peter Schwegler, BLW, Fachbereich Pflanzliche Produkte, peter.schwegler@blw.admin.ch
David Raemy, BLW, Fachbereich Pflanzliche Produkte
Arnaud de Loriol, BLW, Fachbereich Pflanzliche Produkte
Marianne Glodé, BLW, Fachbereich Pflanzliche Produkte