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Internationaler Getreiderat 

Die Haupttätigkeit des Internationalen Getreiderates (International Grains Council, IGC) ist die Berichterstattung zur weltweiten Marktlage für Getreide, Mais, Reis und Ölsaaten. In täglichen, wöchentlichen und monatlichen Publikationen werden Informationen zu Preisentwicklungen, Produktions- und Handelsmengen sowie relevanten Tätigkeiten der Export- und Importländern (Änderungen von Export- und Importzöllen, Ausschreiben, usw.) kommuniziert. Die Informationen des Internationalen Getreiderates leisten einen wesentlichen Beitrag zur Transparenz des Marktgeschehens und tragen damit zur Verbesserung der weltweiten Ernährungssicherheit bei. Der Internationale Getreiderat greift nicht direkt ins Marktgeschehen oder in die Gestaltung der Getreidepolitiken der Mitgliedsländer ein. Der Internationale Getreiderat nimmt seine Aufgabe zur Markttransparenz beispielsweise auch dadurch war, dass er das Sekretariat des Agrarmarktinformationssystems (AMIS) unterstützt. Die Marktinformationen des Internationalen Getreiderates sind auch für die Öffentlichkeit zugänglich und können unter http://www.igc.int/en/Default.aspx eingesehen werden.

Ernährungshilfe-Übereinkommen 

Im Ernährungshilfe-Übereinkommen (Food Assistance Convention, FAC) verpflichten sich die Parteien zu einem definierten Betrag («Commitment»), welcher für die Ernährungshilfe bereitgestellt wird. Die Schweiz hat sich bis auf weiteres zu einem Betrag von 34 Millionen Franken pro Jahr verpflichtet. Das entspricht dem Rahmenkredit gemäss Botschaft über die internationale Zusammenarbeit 2013-2016. Nach Ablauf eines Kalenderjahres haben die Parteien ihre Aktivitäten zu rapportieren und aufzuzeigen, ob und wie sie die Verpflichtung eingehalten haben. Neben Nahrungsmittellieferungen können auch weitere Aktivitäten zur Erfüllung der Verpflichtungen angerechnet werden. Dazu gehören beispielsweise die Lieferung von Nährstoffen zur Anreicherung von Nahrungsmitteln, monetäre Transfers oder sogenannte Voucher-Programme. Die Vertragsparteien bekennen sich zu Grundsätzen («guiding principles»), welche bei Ernährungshilfe-Programmen respektiert werden sollen. Aktuell sind 13 Länder sowie die EU Vertragspartei des Übereinkommens. Details zum Ernährungshilfe-Übereinkommen sind auch unter http://www.foodassistanceconvention.org/ verfügbar.

Tim Kränzlein, BLW, Fachbereich Internationale Handelspolitik, tim.kraenzlein@blw.admin.ch,