Zurück

Seit 1999 ermöglicht Artikel 62a des Gewässerschutzgesetzes dem Bund, im Rahmen des Gewässerschutzprogrammes Massnahmen in der Landwirtschaft zu fördern, die Abschwemmung und Auswaschung von Stoffen in ober- und unterirdische Gewässer verhindern. Projekte können finanziell unterstützt und umgesetzt werden, wenn Verbote und Gebote, der ÖLN sowie die freiwilligen Direktzahlungsprogramme (Biolandbau, Extenso, Biodiversität) zu einer ungenügenden Reduktion der Belastung von Gewässern führen. Mehrheitlich wurden bisher Programme zur Reduktion der Nitratbelastung des Trinkwassers initiiert (insgesamt 31 Projekte). Ein Projekt verfolgt die Reduktion der Phosphorbelastung im Baldegger-, Sempacher- und Hallwilersee. Zum Thema Pflanzenschutzmittel wurden zwei Projekte gestartet.

Gemäss der Gewässerschutzverordnung sind die Kantone verpflichtet, für ober- und unterirdische Wasserfassungen einen Zuströmbereich zu bezeichnen und bei unbefriedigender Wasserqualität Sanierungsmassnahmen anzuordnen. Diese Massnahmen können im Vergleich zum aktuellen Stand der Technik bedeutende Einschränkungen bezüglich Bodennutzung und damit verbundene Erlöseinbussen für die Betriebe mit sich bringen. Um diese Einbussen auszugleichen, werden Bundesgelder aus dem Gewässerschutzprogramm Landwirtschaft bereitgestellt. 2015 wurden im Rahmen des Gewässerschutzprogrammes Landwirtschaft knapp 3 Millionen Franken ausbezahlt.

Die Zielerreichung in den einzelnen Projekten ist unterschiedlich und abhängig sowohl von landwirtschaftlichen als auch naturräumlichen Gegebenheiten. Der Grossteil der Projekte wurde gemäss Anforderungen erfolgreich umgesetzt.

Homepage Bundesamt für Landwirtschaft BLW: Gewässerschutzprogramm

Caroline Amsler, BLW, Fachbereich Agrarumweltsysteme und Nährstoffe
Ivo Strahm, BLW, Fachbereich Agrarumweltsysteme und Nährstoffe, ivo.strahm@blw.admin.ch