Schoggigesetz
Das Bundesgesetz über die Ein- und Ausfuhr von Erzeugnissen aus Landwirtschaftsprodukten (sog. «Schoggigesetz») schafft an der Schweizer Grenze ein Preisausgleichssystem für verarbeitete Agrarprodukte: Beim Import von verarbeiteten Landwirtschaftsprodukten werden die enthaltenen Grundstoffe durch Importzölle (bewegliche Teilbeträge) auf das inländische Preisniveau verteuert. Beim Export von verarbeiteten Produkten kann der Bund Ausfuhrbeiträge für bestimmte Grundstoffe gewähren, um diese auf das ausländische Preisniveau zu verbilligen. Mit diesem System soll das agrarpolitisch bedingte Rohstoffpreishandicap der schweizerischen Nahrungsmittelindustrie ausgeglichen werden.
Ausfuhrbeiträge im Beitragsjahr 2015
Im Beitragsjahr 2015 (Dezember 2014 bis November 2015) standen 95,6 Millionen Franken für die Ausfuhrbeiträge im Rahmen des Schoggigesetzes zur Verfügung. Davon wurden 79,471 Millionen Franken für Milch- und 16,128 Millionen Franken für Getreidegrundstoffe verwendet.
Trotz der Kürzungen konnte auch im Beitragsjahr 2015 nicht allen eingegangenen Anträgen um Ausfuhrbeiträge entsprochen werden. Der Fehlbetrag belief sich auf 6,821 Millionen Franken, wobei den betroffenen Firmen für nicht kompensierte Butter Importanrechte im Gegenwert von 0,778 Millionen Franken zugeteilt wurden.
Im Jahr 2015 lag der Anteil der über das Schoggigesetz exportierten Agrarrohstoffe an der Gesamtproduktion der Schweiz für Milch bei rund 6 % und für Weizen bei rund 11 %.
Tim Kränzlein, BLW, Fachbereich Internationale Handelspolitik, tim.kraenzlein@blw.admin.ch
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