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Eine Vielfalt an Pflanzen und Tieren ermöglicht dem Menschen einen breitgefächerten Zugang zum Nährstoffkreislauf der Biosphäre. Durch Domestizierung und Selektion sind mit der Zeit unterschiedlichste Kulturpflanzensorten, Tierrassen und spezialisierte Agrarökosysteme entstanden. Dies hat eine Anpassung an verschiedenste lokale und oft herausfordernde Umweltbedingungen erlaubt und somit die Ernährung und das Überleben der Menschen gesichert.

Auch in Zukunft wird die Agrobiodiversität eine zentrale Rolle in einer sich wandelnden Landwirtschaft spielen, da durch die Erhaltung und Verfügbarkeit einer grossen Vielfalt an nutzbaren Lebewesen vielfältige Optionen und Absicherungen entstehen. Beispielsweise durch Züchtung erlaubt sie eine bessere vorausschauende Anpassung an Herausforderungen wie das sich wandelnde Klima, Ressourcenknappheit, und Veränderungen im Konsumverhalten der Menschen.

Eine schwindende Nutzung dieser genetischen Ressourcen riskiert jedoch deren unwiderruflichen Verlust. Verschiedene internationale und nationale Programme haben sich daher der Anerkennung, dem Schutz, der Erhaltung und der Förderung der Nutzung einer grösseren Bandbreite der genetischen Vielfalt verschrieben.

Zentrale Meilensteine sind in diesem Zusammenhang das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity), der Internationale Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen und der Globale Aktionsplan für tiergenetische Ressourcen.

Biodiversität bedeutet die Variabilität unter lebenden Organismen und der Ökosysteme, zu denen sie gehören. Diversität manifestiert sich daher auf verschiedenen Ebenen: innerhalb einer Art (Genetik und Epigenetik), zwischen den Arten (verschiedene Spezies) und innerhalb und zwischen Ökosystemen.

Unter Agrobiodiversität versteht man die Vielfalt und Variabilität der Tiere, Pflanzen und Mikroorganismen, welche direkt oder indirekt durch den Menschen für die Ernährung und Landwirtschaft genutzt werden können. Sie beinhaltet die Kultur- und Forstpflanzen, einschliesslich ihrer Wildformen, die Nutztiere, die nutzbaren Wildtiere, die Fische und andere aquatische Lebewesen, sowie die für die Lebensmitteltechnologie nutzbaren Mikroorganismen.

Sie umfasst auch die Vielfalt an Lebewesen, welche die Produktion unterstützen, wie Bodenmikroorganismen und Nützlinge wie die Bestäuber, sowie die Vielfalt der Agrarökosysteme in ihrer Gesamtheit.

Internationaler Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft

Der internationale Vertrag über pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft (IV-PGREL) trat am 29. Juni 2004 in Kraft. Heute sind 140 Staaten Vertragsparteien. Die Schweiz ratifizierte den Vertrag am 22. November 2004. Der Vertrag steht im Einklang mit dem Übereinkommen über biologische Vielfalt und soll die Erhaltung und nachhaltige Nutzung pflanzengenetischer Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft sowie die gerechte Aufteilung der daraus entstehenden Vorteile sichern. Der Vertrag ist ein zentrales Instrument zur Sicherstellung der Vielfalt der pflanzengenetischen Ressourcen, auf die die Landwirtinnen und Landwirte sowie die Züchterinnen und Züchter angewiesen sind, um den globalen Herausforderungen in den Bereichen Ernährungssicherheit und Klimawandel begegnen zu können. Der Zugang zu den pflanzengenetischen Ressourcen für die Ernährung und Landwirtschaft (PGREL) und der gerechte Vorteilsausgleich aus ihrer Nutzung werden im Rahmen eines multilateralen Systems geregelt, das im Vertrag festgelegt ist. Die Transaktionen zwischen Lieferanten und Nutzern von Ressourcen erfolgen über standardisierte Materialübertragungsvereinbarungen (SMTA). Jedes Jahr werden mehrere tausend MTA getroffen, grösstenteils von den Zentren der Beratungsgruppe für internationale Agrarforschung. In der Schweiz wurden seit 2007 von der nationalen Genbank 141 MTA zu mehr als 1821 Akzessionen ausgestellt.

Das 6. Treffen des Lenkungsorgans fand vom 5. bis 9. Oktober 2015 am Hauptsitz der FAO in Rom, Italien, statt. Der materiell wichtigste Verhandlungsgegenstand war der Reformprozess des multilateralen Systems des Vertrages. Die Vertragsparteien nahmen von den Resultaten der vier ersten Sitzungen der Arbeitsgruppe, die diese Revision diskutiert, Kenntnis. Das Lenkungsorgan entschied daraufhin, den Prozess weiterzuführen. Es beauftragte die Arbeitsgruppe, bis zur nächsten Sitzung des Lenkungsorgans vom Herbst 2017 einen konkreten Vorschlag für einen neuen SMTA zur Verabschiedung zu erarbeiten.

Über die Modalitäten des Mandates an die Arbeitsgruppe musste lange verhandelt werden. Die Schweiz konnte sich mit Erfolg dafür einsetzen, dass die Revision des SMTA sich auf Grundlage eines von interessierten Schweizer Kreisen eingebrachten Vorschlages zu einem sogenannten Subskriptionsmodelles weitergeführt werden soll. Die Schweiz wurde auch in die Gruppe der fünf Vertreter Europas gewählt, die in der Arbeitsgruppe Einsitz nehmen werden. In zwei weiteren Sitzungen soll diese Arbeitsgruppe nun bis Mai 2017 einen konkreten Vorschlag für den SMTA ausarbeiten.

Als weiterer Erfolg des Treffens kann die Lancierung eines spezifischen Programms zur Erarbeitung einer Finanzierungsstrategie für den Internationalen Vertrag gewertet werden. Dabei soll auch der Zweck des multilateralen Fonds für die monetäre Vorteilsausgleichung, dem sogenannten Benefit Sharing Fund überprüft werden, damit dieser an Attraktivität für die Nutzer genetischer Ressourcen gewinnt. Die Schweiz hat sich seit der fünften Sitzung des Lenkungsorgans im Jahr 2014 für diese Thematik eingesetzt.

Die Landwirtschaft im internationalen Übereinkommen über die biologische Vielfalt 

Die Zusammenarbeit zwischen den internationalen Akteuren im Bereich Biodiversität und Landwirtschaft scheint sich zu verstärken: Die 13. Vertragsstaatenkonferenz der Biodiversitätskonvention (CBD), welche im  Dezember 2016 in Cancun stattfinden wird, soll den systematischen Einbezug von Landwirtschaft, Tourismus, Fischerei und Forstwirtschaft in der CBD fördern.

Der wissenschaftliche Zusammenhang dafür ist bereits gut aufgezeigt. Es gilt nun, dies zielführend umzusetzen. Dieser Einbezug ist von globaler Bedeutung und für Schwellen- und Entwicklungsländer besonders relevant. Die notwendigen Intensivierungsbestrebungen in der Landwirtschaft, um künftig über 9 Milliarden Menschen ernähren zu können, sollen möglichst nachhaltig erfolgen. Dadurch sollen auch negative Auswirkungen auf die Biodiversität minimiert werden.

Verschiedene Vorbereitungskonferenzen zu diesem sogenannten «Mainstreaming» haben bereits stattgefunden: Das BLW wurde im November 2015 an eine internationale Konferenz in Mexiko City eingeladen und präsentierte nationale Massnahmen und Erfahrungen im Bereich Biodiversität und Landwirtschaft.

Weiter organisiert die norwegische Regierung seit 1993 alle drei Jahre die «Trondheim Conference on Biodiversity». Eingeladen werden die Focal Points der CBD sowie Fachleute aus verwandten Bereichen, dieses Jahr aus der Landwirtschaft. Renommierte Experten liefern Input zu den Diskussionen, die dann zu einem Co-Chairs-Text führen. Das Thema der diesjährigen Trondheim Conference, an welcher das BLW vertreten war, hiess «Food Systems for a Sustainable Future – Interlinkages between biodiversity and agriculture». Zu den Themen gehörten die Bedeutung der Biodiversität und Ökosystemleistungen für Ernährung und Landwirtschaft, Politikbereiche und Institutionen zur Förderung nachhaltiger Produktionsweisen und die Planung für ein sich veränderndes Klima. Weiter wurden auch der Umgang mit der Agenda 2030/SDGs und die Arbeiten der CBD diskutiert. Der Abschlusstext der Präsidenten der Trondheim Conference wird als Input zum ministeriellen Segment der 13. Vertragsparteienkonferenz der CBD dienen, an dem Land- und Forstwirtschafts- sowie Tourismus-Minister teilnehmen werden.


Alwin Kopse, BLW, Fachbereich Internationale nachhaltige Landwirtschaft, alwin.kopse@blw.admin.ch
Janice Johnson, BLW, Fachbereich Internationale nachhaltige Landwirtschaft