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Mit Kulturlandschaftsbeiträgen wird die Offenhaltung der Kulturlandschaft gefördert. Sie sollen eine möglichst flächendeckende Bewirtschaftung der land- und alpwirtschaftlichen Flächen sicherstellen und so insbesondere in Gebieten und Lagen mit klimatischen oder topografischen Erschwernissen den Waldeinwuchs verhindern. Eine offene Kulturlandschaft dient als Basis für die Erbringung der übrigen gemeinwirtschaftlichen Leistungen.

Kulturlandschaftsbeiträge setzen sich aus sechs Teilbeträgen zusammen:

Offenhaltungsbeitrag

Hangbeitrag

Steillagenbeitrag

Hangbeitrag für Rebflächen

Alpungsbeitrag

Sömmerungsbeitrag

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76 % der Kulturlandschaftsbeiträge werden an Ganzjahresbetriebe ausgerichtet. Dies als Offenhaltungsbeitrag, Hangbeitrag, Steillagenbeitrag, Hangbeitrag für Rebflächen und Alpungsbeitrag. Die restlichen 24 % der Kulturlandschaftsbeiträge werden als Sömmerungsbeitrag an Sömmerungsbetriebe bezahlt.

Offenhaltungsbeitrag

Der Offenhaltungsbeitrag ist nach Zonen abgestuft, um die Bewirtschaftungsnachteile in den höheren Zonen angemessen zu berücksichtigen. Als Bewirtschaftungsnachteile gelten insbesondere die klimatisch bedingte kürzere Vegetationszeit, die Verkehrslage und die Erschliessung (vom nächstgelegenen Dorf bzw. Zentrum) sowie die Oberflächengestaltung. Weil in der Talzone die Offenhaltung ohne Beiträge gewährleistet ist, wird dort kein Offenhaltungsbeitrag bezahlt. Im Berg- und Hügelgebiet wird ein nach Zonen zunehmender Beitrag pro Hektare ausgerichtet.

Ansätze Offenhaltungsbeitrag 2015

ZoneFr./ha
Talzone0
Hügelzone100
Bergzone I230
Bergzone II320
Bergzone III380
Bergzone IV390

Offenhaltungsbeitrag 2015

MerkmalEinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
Flächeha22 517237 311282 584542 412
BetriebAnzahl4 27212 83614 05231 160
Fläche pro Betriebha5,2718,4920,1117,41
Beitrag pro BetriebFr.8083 1066 9384 519
Total Beiträge1 000 Fr.3 45339 86397 499140 815

Quelle: BLW

Auch Betriebe in der Talregion erhalten einen Offenhaltungsbeitrag, wenn sie Flächen in der Hügel- oder Bergregion bewirtschaften. Da der Hauptanteil ihrer Flächen in der Talregion liegt, bekommen solche Betriebe jedoch einen niedrigeren Beitrag, als Betriebe, die vorwiegend Flächen in der Bergregion bewirtschaften.

Hangbeitrag

Mit dem Hangbeitrag werden die Erschwernisse der Flächenbewirtschaftung in Hanglagen der Hügel- und Bergregion ausgeglichen. Sie werden nur für Wies-, Streu- und Ackerland sowie für Dauerkulturen ausgerichtet. Wiesen müssen jährlich mindestens einmal und Streueflächen alle ein bis drei Jahre geschnitten werden. Die Hanglagen sind in zwei Neigungsstufen unterteilt.

Ab 2017 werden die Hangbeiträge auch in der Talzone ausgerichtet und es wird eine dritte Neigungsstufe für sehr steile Flächen mit mehr als 50 % Hangneigung eingeführt. In dieser dritten Hangneigungsstufe werden höhere Beiträge ausgerichtet. Die neue Hangstufe wird die Produktion auf diesen besonders schwierig zu bewirtschaftenden Flächen finanziell stärker unterstützen.

Ansätze Hangbeitrag 2015

HanglageFr./ha
18-35 % Neigung410
> 35 % Neigung700

Hangbeitrag 2015

MerkmalEinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
Zu Beiträgen berechtigende
Flächen mit:
     
- Neigung 18–35 % (in ha)ha5 10758 97069 171133 247
- über 35 Neigung (in ha)ha1 58416 59058 23076 404
Totalha6 69075 560127 401209 652
Anzahl BetriebeAnzahl2 33711 66213 32527 324
Beitrag pro Betrieb (in Fr.)Fr.1 3703 0695 1873 957
Beiträge Total1 000 Fr.3 20235 79169 121108 114

Quelle: BLW

Von den insgesamt 210 000 Hektaren LN Hangflächen sind knapp 2/3 der Kategorie Neigung 18-35 % zugeordnet. Der Umfang der angemeldeten Flächen ist u. a. Folge von Wetterbedingungen, die die Bewirtschaftungsart beeinflussen (mehr oder weniger Weideland oder Heuwiesen).

Steillagenbeitrag

Der Steillagenbeitrag ist ein Beitrag für Betriebe mit einem hohen Anteil von steilen Flächen. Er berücksichtigt den Aufwand, welcher sich aus der Nutzung steiler Mähwiesen (Hofdüngerausbringung, häufigere Schnittnutzung) ergibt. Er erhöht sich mit steigendem Anteil Steillagen an der Betriebsfläche linear. Die Eintrittsschwelle liegt bei 30 % Anteil steiler Flächen.

Ansätze Steillagenbeitrag* 2015

Anteil Flächen mit Hangbeitrag >35 % Hangneigung an der beitragsberechtigten LNFr./ha
30 %100
40 %229
50 %357
60 %486
70 %614
80 %743
90 %871
100 %1 000

* Die Ansätzen sind in 10 %-Schritten dargestellt. Sie erhöhen sich jedoch kontinuierlich mit steigendem Anteil der Flächen von >35 %.

Steillagenbeitrag 2015

MerkmalEinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
Zu Beiträgen berechtigende
Flächen (Neigung > 35 %)
ha453 31335 09138 448
Anzahl BetriebeAnzahl107064 7695 485
Fläche pro Betriebha4,474,697,367,01
Beitrag pro Betrieb (in Fr.)Fr.6231 2862 6302 453
Beiträge Total1 000 Fr.690812 54013 454

Quelle: BLW

Die Mittel aus dem Steillagenbeitrag fliessen vor allem in die Bergregion. 65 % des Steillagenbeitrags geht an Betriebe mit weniger als 20 Hektaren Fläche.

Hangbeitrag für Rebflächen

Die Hangbeiträge für Reben tragen dazu bei, Rebberge in Steil- und Terrassenlagen zu erhalten. Um den Verhältnissen der unterstützungswürdigen Rebflächen gerecht zu werden, wird für die Bemessung der Beiträge zwischen den steilen und besonders steilen Reblagen und den Rebterrassen auf Stützmauern unterschieden. Beiträge für den Rebbau in Steil- und Terrassenlagen werden nur für Flächen mit einer Hangneigung von 30 % und mehr ausgerichtet. Die Beitragsansätze sind zonenunabhängig.

Ansätze Hangbeitrag für Rebflächen 2015

HanglageFr./ha
30-50 % Neigung1 500
>50 % Neigung3 000
Terrassenlage >30 % Neigung5 000

Hangbeitrag für Rebflächen 2015

 Einheit 
Summe der zu Beiträgen berechtigten Flächenha3 920
Steillagen 30 bis 50 % Neigungha1 969
Steillagen über 50 % Neigung ha381
Terrassenanlagenha1 569
Anzahl BetriebeAnzahl2 375
Fläche pro Betrieb ha1,65
Beitrag pro Betrieb Fr.5 029
Beiträge Total1 000 Fr.11 945

Quelle: BLW

Der Anteil der beitragsberechtigten Rebflächen in Steil- und Terrassenlagen an der gesamten Rebfläche beträgt rund 30 %. Dabei sind weniger als 10 % dieser Flächen in Steillagen mit einer Neigung über 50 %, und mit 1 569 Hektaren befinden sich 40 % in Terrassenanlagen.

Alpungsbeitrag

Für die Bewirtschaftung und Pflege der Sömmerungsweiden sind die Sömmerungsbetriebe auf genügend Tiere angewiesen. Der Alpungsbeitrag gibt den Ganzjahresbetrieben einen Anreiz, ihre Tiere zur Sömmerung abzugeben. Der Alpungsbeitrag wird direkt an die Ganzjahresbetriebe ausgerichtet. Er wird pro gesömmerter Normalstoss (NST) ausbezahlt.

Der 2014 neu eingeführte Alpungsbeitrag wirkt direkter auf das Ziel der angemessenen Bestossung als die vorherige indirekte Förderung über einen Sömmerungszuschlag mit den Tierbeiträgen.

Ansätze Alpungsbeitrag 2015

 Fr./NST
Alpungsbeitrag370

Alpungsbeitrag 2015

 EinheitTalregionHügelregionBergregionTotal
NormalstossNST51 45565 276174 427291 158
Anzahl BetriebeAnzahl5 0605 83410 59521 489
NST pro Betrieb NST10,1711,1916,4613,55
Beitrag pro BetriebFr.3 7624 1406 0915 013
Beiträge Total1 000 Fr.19 03824 15264 538107 728

Quelle: BLW

Aus der Bergregion kommen fast viermal so viele NST für die Sömmerung als aus der Talregion. Die Betriebe in der Bergregion geben mit 16,46 NST die meisten Tiere pro Betrieb zur Sömmerung.

Aus unten stehender Tabelle lassen sich die ausbezahlten Beiträge pro landwirtschaftlicher Zone und Kanton ablesen.

Sömmerungsbeitrag

Mit dem Sömmerungsbeitrag soll die Bewirtschaftung und Pflege der ausgedehnten Sömmerungsweiden in den Alpen und Voralpen sowie im Jura gewährleistet werden. Das Sömmerungsgebiet wird mit rund 300 000 NST genutzt und gepflegt. Der Viehbesatz jeder Alp wird nach den Grundsätzen einer nachhaltigen Nutzung festgelegt. Man spricht dabei vom sogenannten Normalbesatz. Ausgehend vom Normalbesatz werden die Beiträge nach Normalstoss (NST) ausgerichtet. Ein NST entspricht der Sömmerung einer Grossvieheinheit (GVE) während 100 Tagen (vgl. Beitrag zu Sömmerungsbetrieben).

Ansätze 2015

TierkategorieFr.
Gemolkene Kühe, Milchschafe und Milchziegen mit einer traditionellen Sömmerungsdauer von 56-100 Tagen, pro GVE400
Schafe ohne Milchschafe, pro NST 
   bei ständiger Behirtung oder Umtriebsweiden mit Herdenschutzmassnahmen400
   bei Umtriebsweiden320
   bei übrigen Weiden120
Übrige raufutterverzehrende Nutztiere, pro NST400

Sömmerungsbeitrag 2015

Tierkategorie                                                                    ParameterBeiträgeBetriebeGVE oder NST
 Einheit1 000 Fr.AnzahlAnzahl
Gemolkene Kühe, Milchschafe und Milchziegen mit einer traditionellen Sömmerungsdauer von 56-100 Tagen, GVE 12 84490032 277
Schafe ohne Milchschafe, NST 6 48677420 874
Übrige Raufutter verzehrende Nutztiere, NST 102 9796 276258 255
Total  122 3096 745 

Quelle: BLW
Inkohärenzen zwischen dieser und der folgenden Tabelle ergeben sich, da für vier Betriebe fehlerhafte Daten geliefert wurden.

Sömmerungsbeitrag für Schafsömmerung nach Weidesystem 2015

WeidesystemParameterBetriebeTiere mit BeiträgenBeiträge
 EinheitAnzahlNST1 000 Fr.
Ständige Behirtung 16311 7204 676
Umtriebsweide 1893 4951 119
Übrige Weide 4285 660677
Total 77220 8766 470

Quelle: BLW

Entwicklung der Sömmerung 2013–2015

Tierkategorie  201320142015
MilchküheBetriebe3 8734 735  4 741
 NST97 964107 205109 640
Mutter- und Ammenkühe und andere KüheBetriebe2 5783 3223 104
 NST35 60842 06443 381
Anderes RindviehBetriebe6 0616 1756 167
 NST112 340118 533119 567
Tiere der PferdegattungBetriebe923917873
 NST4 3934 3964 273
SchafeBetriebe926904902
 NST23 37823 19124 095
ZiegenBetriebe1 3471 3311 331
 NST5 9715 8565 969
Andere gesömmerte TiereBetriebe228346437
 NST5337501 140

Quelle: BLW

Sömmerungsbeiträge nach Kantonen und Tierkategorien

Sömmerungsstatistik: Betriebe und Normalstösse nach Kantonen

Direktzahlungen an Sömmerungsbetriebe nach Kantonen

Jonas Plattner, BLW, Fachbereich Direktzahlungsgrundlagen, jonas.plattner@blw.admin.ch
Denis Morand, BLW, Fachbereich Direktzahlungsgrundlagen, denis.morand@blw.admin.ch