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Finanzielle Mittel 2015

Für Massnahmen in der Viehwirtschaft (inkl. Tierzuchtförderung und Beiträge an die Kosten der Entsorgung von tierischen Nebenprodukten) wurden im Berichtsjahr insgesamt 94,5 Millionen Franken gesprochen.

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Ausgaben Viehwirtschaft

Massnahmen auf dem Schlachtvieh- und Fleischmarkt 

In Form einer Leistungsvereinbarung hat das BLW der Genossenschaft Proviande Vollzugsaufgaben auf dem Schlachtvieh- und Fleischmarkt übertragen. 

Neutrale Qualitätseinstufung 

Gestützt auf die Schlachtviehverordnung stuft Proviande in grossen Schlachtbetrieben (per Ende des Berichtsjahres 27 Betriebe) die Qualität der Tierkörper ein. Als «gross» gilt ein Betrieb, wenn er im Durchschnitt mehr als 120 Schweine oder rund 23 Stück Grossvieh pro Woche schlachtet. Bei Tieren der Rinder-, Schaf-, Ziegen- und Pferdegattung werden die Fleischigkeit und der Ausmastgrad optisch nach der sogenannten CH-TAX bestimmt. Bei Tieren der Schweinegattung wird die Fleischigkeit – der Magerfleischanteil – mit Geräten bestimmt. Die Ergebnisse der neutralen Qualitätseinstufung werden zentral auf einem Server der identitas AG gespeichert. Die Qualität der Schlachttiere muss mit wenigen Ausnahmen auch in allen weiteren Schlachtbetrieben bestimmt werden, wobei diese Einstufung von Angestellten der Schlachtbetriebe ausgeführt werden darf. Die neutrale Qualitätseinstufung dient der Verbesserung der Transparenz und der Schlachtkörperqualität, statistischen Zwecken sowie der korrekten Abrechnung der Schlachttiere.

Lieferanten und Abnehmer können das Ergebnis der neutralen Qualitätseinstufung beanstanden. Die Beanstandung hat bei Tieren der Schweingattung bis spätestens sechs, bei den übrigen Tiergattungen bis spätestens 24 Stunden nach der Schlachtung zu erfolgen. Im Berichtsjahr wurden insgesamt 686 413 Tiere der Rindvieh- und Schafgattung nach der CH-TAX eingestuft. Davon wurden die Einstufungen von 16 547 Tieren beanstandet (2,41 % aller eingestuften Tiere gegenüber 2,02 % in der Vorjahresperiode). Die Beanstandungen erfolgten bei 88 % der Fälle auf Wunsch des Lieferanten und bei 12 % auf Wunsch des Abnehmers. Insgesamt wurden im Berichtsjahr von den beanstandeten Tieren 95,5 % nachklassifiziert.  

Im Berichtsjahr blieb das Ergebnis der Nachklassifizierung bezüglich Fleischigkeit bei 31,1 % der Tiere unverändert. 45,0 % der Tiere wurden bei der Nachklassifizierung eine halbe Klasse höher und 17,1 % eine halbe Klasse tiefer eingestuft. 4,6 % der Schlachtkörper wurden bei der Nachklassifizierung eine ganze Klasse besser und 2,1 % eine ganze Klasse schlechter eingestuft.

Bei der Fettabdeckung blieben 63,2 % der Tiere in der Nachklassifizierung unverändert. 21,2 % der Tiere wurden bei der Nachklassifizierung eine halbe Klasse höher und 15,5 % eine halbe Klasse tiefer eingestuft. 0,1 % der Tiere wurden bei der Nachklassifizierung eine ganze Klasse tiefer eingestuft.

Die in den letzten Jahren beobachtete Zunahme der Fleischigkeit von geschlachteten Tieren ist auf den hohen Wissensstand der Tierzüchter zurückzuführen. Knapp 66 % der Muni, 30 % der Kälber und 64 % der Lämmer wurden 2015 als vollfleischig oder sehr vollfleischig eingestuft. Im Jahr 2005 waren es noch 43 % der Muni, 17 % der Kälber und 43 % der Lämmer. Die Fleischigkeit der Kühe stagnierte dagegen in derselben Zeitspanne. In den letzten Jahren waren zwischen 40 % und 47 % der geschlachteten Kühe leerfleischig oder sehr leerfleischig. Der grosse Anteil von Milchkühen und die Haltung von speziellen Milchrassen sind für diese Entwicklung verantwortlich.

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Überwachung von öffentlichen Märkten und Organisation von Markentlastungsmassnahmen

Vor Beginn des Kalenderjahres erstellt Proviande in Übereinkunft mit den Kantonen und den bäuerlichen Organisationen ein Jahresprogramm für öffentliche Schlachtvieh- und Schafmärkte. Dieses beinhaltet Ort und Datum des Marktes sowie die Tierkategorien, die aufgeführt werden können.

Trotz rückläufigen Viehbeständen und einer geringeren Anzahl Grossviehmärkten (minus 26 Grossviehmärkte) wurden im Berichtsjahr 1014 zusätzliche Tiere (+1,8 %) gegenüber dem Vorjahr ersteigert. Die Anzahl ersteigerter Schafe sank hingegen gegenüber dem Jahr 2014 um 5103 Tiere (-7,0 %). Die Zahl der Schafmärkte ging im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr auf 320 zurück (minus 5 Schafmärkte).

In den Perioden mit saisonalen und anderen vorübergehenden Überschüssen werden auf den Märkten nicht verkäufliche Tiere den übernahmepflichtigen Kontingentanteilsinhabern zugeteilt. Im Rahmen dieser Marktabräumungen teilte Proviande 433 Tiere der Schafgattung und 114 Tiere der Rindergattung an Händler zu, die Inhaber eines Zollkontingentanteils waren. Für diese Übernahmen müssen die Händler den von Proviande festgestellten Wochenpreis bezahlen.

Zahlen zu den überwachten öffentlichen Märkten 2015 

MerkmalEinheitGrossviehSchafe
Überwachte öffentliche MärkteAnzahl683320
Ersteigerte TiereAnzahl56 73568 280
Durchschnittliche Anzahl Tiere pro MarktAnzahl83213
Anteil aufgeführte Tiere an allen Schlachtungen%1432
Zugeteilte Tiere (Marktabräumung)Anzahl114433

Quelle: Proviande 

 
Das Angebot an Schlachtkälbern überstieg im Frühjahr und Sommer 2015 saisonal bedingt die Nachfrage. Zur Stützung der Kälberpreise lagerten 60 Fleischverarbeitungsbetriebe 523 Tonnen Kalbfleisch ein, welches sie im Herbst wieder auslagerten. Das BLW zahlte 2,7 Millionen Franken (ca. 5 Fr. je kg) an die Lagerkosten und den Wertverlust infolge des Einfrierens.

Massnahmen auf dem Eiermarkt 

Besonders nach Ostern sinkt die Nachfrage nach Eiern markant. Um die Auswirkungen saisonaler Marktschwankungen zu mildern, wurden 2015 nach Anhörung der interessierten Kreise im Rahmen der bewilligten Kredite rund 1,8 Millionen Franken für Verwertungsmassnahmen zur Verfügung gestellt. Innerhalb der sogenannten «Aufschlagsaktion» schlugen die Eiprodukthersteller im Berichtsjahr 15,9 Millionen inländische Konsumeier auf und das hergestellte Eiweiss und Eigelb wurde in der einheimischen Nahrungsmittelindustrie verwertet. Damit wurde der Konsumschaleneiermarkt entlastet. Der Handel seinerseits verbilligte 8,0 Millionen Konsumeier zu Gunsten der Konsumentinnen und Konsumenten. Pro aufgeschlagenes Ei richtete der Bund einen Beitrag von 9 Rappen und pro verbilligtes Ei einen Beitrag von 5 Rappen aus. Die Branche selber steuert etwa den gleichen Betrag an die Marktentlastung bei. Insgesamt nahmen elf Firmen an der Aufschlagsaktion und acht Firmen an der Verbilligungsaktion teil.

Massnahmen zur Verwertung inländischer Schafwolle 

Gestützt auf die Verordnung über die Verwertung der inländischen Schafwolle unterstützte das BLW im Jahr 2015 in erster Priorität innovative Projekte zur Schafwollverwertung. In zweiter Priorität erhielten Selbsthilfeorganisationen Beiträge für die Verwertung der inländischen Schafwolle. Diese Organisationen müssen die eingesammelte Wolle mindestens sortieren, waschen und zur Weiterverarbeitung zu Endprodukten abgeben, wobei nur das Waschen ausnahmsweise im Ausland erfolgen darf. In diesem Rahmen unterstützte das BLW im Jahr 2015 acht innovative Projekte mit insgesamt gut 0,4 Millionen Franken.

6 Selbsthilfeorganisationen haben 216 Tonnen Schafwolle gesammelt, sortiert, gewaschen und diese zur Weiterverarbeitung für Endprodukte im Inland abgegeben. Der Beitrag des Bundes für gewaschene Wolle betrug 2 Fr. je kg, was einen Betrag von insgesamt gut 0,4 Millionen Franken ergab.

Förderung der Tierzucht 

Bundesbeiträge zur Förderung der Tierzucht können nach Artikel 144 LwG nur an anerkannte Tierzuchtorganisationen ausgerichtet werden. Sämtliche anerkannten Zuchtorganisationen werden auf der Homepage des BLW publiziert (Zuchtorganisationen). Die Ausführungsbestimmungen sind in der Tierzuchtverordnung (TZV; SR 916.310) festgehalten. Diese regelt die Voraussetzungen, welche eine Zuchtorganisation bei Tieren der Rinder-, Schweine-, Schaf- und Ziegengattung sowie bei Equiden, Kaninchen, Geflügel, Honigbienen und Neuweltkameliden erfüllen muss, um vom BLW anerkannt zu werden. Die Anerkennung ist auf maximal zehn Jahre befristet.

Mit Inkraftsetzung der revidierten TZV per 1. Januar 2013 können die Beiträge je Herdebuchtier nur abgerechnet werden, wenn a) deren Eltern und Grosseltern in einem Herdebuch der gleichen Rasse eingetragen oder vermerkt sind, und b) sie einen Blutanteil von 87,5 % oder mehr der entsprechenden Rasse aufweisen. Weiter dürfen züchterische Massnahmen nur für Tiere abgerechnet werden, deren Eigentümerin oder Eigentümer im Beitragsjahr Aktivmitglied einer anerkannten Zuchtorganisation ist und Wohnsitz in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein hat. Eine züchterische Massnahme darf je Tier und je Jahr nur einmal abgerechnet werden.

Im Jahr 2015 wurden an 24 Zuchtorganisationen Beiträge von insgesamt rund 34,2 Millionen Franken ausgerichtet. Damit wurden die Herdebuchführung, die Durchführung von Leistungsprüfungen und die Erhaltung von Schweizer Rassen unterstützt. Für die Erhaltung werden meist mehrjährige Projekte durchgeführt. Lag der Gesamtbeitrag an eine Zuchtorganisation unter 50 000 Franken, wurde kein Beitrag ausbezahlt. Davon ausgenommen sind Beiträge an Zuchtorganisationen von Schweizer Rassen.

Ausgaben Tierzucht


Mittelverteilung 2015

Rund 24,5 Millionen Franken bzw. knapp 72 % der zur Verfügung stehenden Tierzuchtmittel flossen in die Rindviehzucht, davon zwei Drittel in die Durchführung der Milchleistungsprüfungen. Mit den Tierzuchtbeiträgen des Bundes können die züchterischen Dienstleistungen der Organisationen verbilligt werden. Die Züchterinnen und Züchter profitieren, indem sie beispielsweise tiefere Tarife für die Milchleistungsprüfungen bezahlen.

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Überprüfung der Zuchtorganisationen

Zur Kontrolle des Einsatzes der Mittel zur Förderung der Tierzucht werden anerkannte Zuchtorganisationen überprüft: Dabei werden alle Zuchtorganisationen innerhalb von fünf Jahren mindestens einmal vor Ort kontrolliert. 2015 wurden fünf anerkannte Zuchtorganisationen überprüft. Die Inspektionen wurden in einem Bericht dokumentiert, welcher allfällige Mängel darlegte und Anweisungen zu deren Behebung erteilte.

Erhaltung gefährdeter Rassen mit Schweizer Ursprung 

Tiergenetische Ressourcen haben eine grosse Bedeutung für Ernährung und Landwirtschaft und verfügen über weitere wichtige Werte ökonomischer und sozialer Natur. Zudem haben sie einen hohen Optionswert. Um künftig auf neue Rahmenbedingungen wie Änderungen des Klimas, neue Krankheiten, andere Erwartungen der Gesellschaft oder sich ändernde Anforderungen an spezielle Produkte, reagieren zu können, werden alte Rassen wieder vermehrt an Bedeutung gewinnen. Auch ihr Vermächtniswert, wovon spätere Generationen profitieren könnten, und ihr Existenzwert, dass es sie überhaupt gibt, sind gross. Das BLW unterstützt deshalb verschiedenste Massnahmen zur Erhaltung und Förderung gefährdeter Nutztierrassen mit Schweizer Ursprung. Die bisherige Unterstützung finanzieller wie logistischer und wissenschaftlicher Art durch den Bund hat sich positiv auf die Populationsgrössen ausgewirkt.

Gegenwärtig werden 23 Rassen verschiedener Tiergattungen (Rinder, Pferde, Schafe, Ziegen, Schweine, Bienen, Kaninchen und Hühner), welche aufgrund ihrer kleinen Populationen, eines zu hohen Inzuchtgrades oder aufgrund traditioneller Beweggründe als gefährdet gelten, unterstützt. Anerkannte Zuchtorganisationen, NGOs und Forschungsinstitutionen können Projekte zur Erhaltung und Förderung gefährdeter Rassen einreichen. Diese Projekte beinhalten auf die Zucht ausgerichtete Erhaltungsmassnahmen und Massnahmen in Verbindung mit auf den Markt ausgerichteten Spezialprodukten oder Forschungsprojekte zur Abklärung, bzw. Verbesserung der genetischen Vielfalt. Weiter organisiert das BLW jährlich gemeinsam mit der Schweizerischen Vereinigung für Tierwissenschaften (SVT) Workshops für tiergenetische Ressourcen. Diese beinhalten jeweils einen züchterischen und einen praktischen Teil. Zusammen mit den Betroffenen wird weiter der Nationale Genpool für Rinder, Schweine, Pferde und Ziegen (ex-situ Massnahme) laufend erweitert. Auf internationaler Ebene engagiert sich das BLW ebenfalls stark im Bereich tiergenetischer Ressourcen. Dies beispielsweise durch aktive Mitarbeit im European Regional Focal Point, einem Verbund von über 45 europäischen Staaten, sowie in verschiedensten Kommissionen und Arbeitsgruppen der FAO.

Entsorgungsbeiträge 

Mit der Agrarpolitik 2014–2017 (AP 14–17) wurden auf den 1. Januar 2014 die Beiträge an die Kosten der Entsorgung von tierischen Nebenprodukten (sog. Entsorgungsbeiträge) auf die geschlachteten Tiere der Pferde- und Geflügelgattung erweitert (Art. 45a Abs. 2 Tierseuchengesetz, TSG; SR 916.40). Für die Umsetzung dieser Massnahme wurde in Anlehnung an das bisherige System für Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen die TVD eingeschaltet. Der ausgesprochene Betrag von 25 Franken pro geschlachtetem Equide mit Meldung an die TVD hat eine positive Auswirkung auf die Meldedisziplin der Schlachtbetriebe gezeigt. Beim Geflügel wurde ein neues System eingeführt. Pro Tonne Lebendgewicht werden den Geflügelschlachtbetrieben auf Gesuch hin 12 Franken Entsorgungsbeiträge ausgerichtet.

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Im Berichtsjahr haben 15 Geflügelschlachtbetriebe (keine Änderung gegenüber Vorjahr) ein Gesuch um Entsorgungsbeiträge für 125 600 Tonnen Lebendgewicht an die TVD gerichtet. Dafür konnten sie insgesamt 1,5 Millionen Franken Entsorgungsbeiträge einnehmen. Die Zunahme um ca. 25 % gegenüber dem Vorjahr ist hauptsächlich auf die konsequentere Gesuchstellung zurückzuführen. Die fünf grössten Betriebe erhielten 99,6 % der Beiträge, wobei einem Betrieb über 42 % ausbezahlt wurde.

Tierverkehrsdatenbank

Die Tierverkehrsdatenbank (TVD) bildet die Grundlage für die Rückverfolgbarkeit bei Tierseuchen und Lebensmittelsicherheit. Die TVD wurde 1999 anlässlich der BSE-Problematik (Bovine Spongiforme Enzephalopathie - «Rinderwahnsinn») eingerichtet und seither laufend für den Vollzug sowie weitere landwirtschaftliche Anliegen ausgebaut.   

Als gewichtigste Änderung im Berichtsjahr sind in der TVD die Anpassungen bei den Equiden zu nennen. Seit 1. Januar 2015 müssen die passausstellenden Stellen den sogenannten Grundpass bei der Betreiberin der TVD beziehen. Dabei handelt es sich um den Passrohling, ergänzt mit folgenden Daten der TVD: Name und Adresse des Equideneigentümers, die UELN (Universal Equiden Life Number), der Name, das Geburtsdatum, der Geburtsort, das Geschlecht, die Gattung sowie die Mikrochipnummer des Equiden. 

Gleichzeitig wurde bei Nicht-Herdebuch-Tieren auf das Signalement verzichtet. Der Equideneigentümer kann der passausstellenden Stelle eine Ermächtigung erteilen, damit diese vor der Bestellung des Grundpasses oben aufgeführte Daten sowie die Farbe auf der TVD ändern kann. Nach der Bestellung des Grundpasses können keine Änderungen mehr vorgenommen werden. Der Grundpass kann als PDF oder als Papierversion bestellt werden; die meisten Bestellungen werden als Papierversion ausgeliefert.

Die Pendelfunktionen im Tierverkehr der Rinder wurden neu an die Aufenthalte gekoppelt. Dadurch verbessert sich die Lesbarkeit der Tiergeschichte. 

Die über lange Zeit bei den Rindern zu beobachtenden saisonalen Schwankungen bezüglich Anzahl der korrekten Tiergeschichten sind verschwunden.  

Die Qualität der Rückverfolgbarkeit bei Rindersömmerungen und -märkten ist mittlerweile gut.  

Weiter wurden im Jahr 2015 erstmals die Daten für einen Teil der Fleischimportkontingente aufgrund der Schlachtungen eines ganzen Jahres erhoben und den Betroffenen übermittelt. 

Die Berechnungsweise des GVE-Rechners für die Tierhalter ist nun identisch mit den Berechnungen der GVE-Werte der Rinder, welche an die Kantone geliefert werden.

Obwohl im Jahr 2015 durchschnittlich 50 Equiden pro Woche in der TVD als Erstregistrierungen erfasst wurden, sind noch nicht alle Equiden registriert. Wegen der laufenden Bereinigungen von Mehrfachregistrierungen steigen die Equidenbestände jedoch nicht im gleichen Masse wie die Erstregistrierungen an. Eine Reihe von funktionalen Anpassungen hat die Benutzerfreundlichkeit der TVD zusätzlich gesteigert.

Das erste Quartal mit der Aufbereitung der GVE-Listen, den kantonalen Datenerhebungen, dem Abschluss des Hofdüngerjahres und den Korrekturen der Tierdaten brachte eine entsprechend hohe Anzahl von Kundenanfragen beim Help-Desk mit sich. Dennoch blieb die Anzahl der Anfragen im Jahresverlauf unter dem Vorjahresniveau. 

Höchstbestände 

Der Bundesrat legt gestützt auf Artikel 46 LwG Höchstbestände je Betrieb für die Schweinezucht, Schweinemast, Legehennenhaltung, Pouletmast, Trutenmast und Kälbermast fest. Damit sollen bodenabhängige Familienbetriebe geschützt werden. Bei einer Überschreitung der festgelegten Höchstbestände wird je zu viel gehaltenes Tier eine Abgabe erhoben. Die Höhe der Abgaben ist so festgelegt, dass sich das Halten von zusätzlichen Tieren wirtschaftlich nicht lohnt. Im Berichtsjahr wurden diesbezüglich diverse Kontrollen durchgeführt und die entsprechenden Sanktionen ergriffen.
 
Das BLW kann auf Gesuch hin höhere Bestände bewilligen. Folgende Betriebe können ein Gesuch um Bewilligung eines erhöhten Tierbestandes einreichen:

Betriebe, die den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) erbringen, ohne dass sie Hofdünger abgeben;

Betriebe mit Schweinehaltung, die im öffentlichen Interesse Nebenprodukte aus der Milch- und Lebensmittelverarbeitung verwerten. Der Energiebedarf der Schweine muss mindestens zu 25 % mit Nebenprodukten aus der Milchverarbeitung oder 40 % mit Lebensmittelnebenprodukten, die nicht aus der Milchverarbeitung stammen, gedeckt werden;

Versuchsbetriebe und Forschungsanstalten des Bundes.

Im Jahr 2015 verfügten 22 Betriebe aufgrund der Verfütterung von Nebenprodukten aus der Milch- und Lebensmittelverarbeitung über eine solche Bewilligung. Zusätzlich durften 10 Betriebe, die den ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) erfüllten und den anfallenden Hofdünger auf der eigenen Betriebsfläche ausbringen konnten, einen höheren Bestand halten. Weiter waren während des Berichtsjahres 2 Betriebe aufgrund von Versuchs- und Forschungstätigkeiten im Besitz einer Bewilligung.

Hans Ulrich Leuenberger, BLW, Fachbereich Tierische Produkte und Tierzucht; hansulrich.leuenberger@blw.admin.ch
Hanspeter Lüthi, BLW, Fachbereich Tierische Produkte und Tierzucht
Corinne Boss, BLW, Fachbereich Tierische Produkte und Tierzucht
Marcel Zingg BLW, Fachbereich Tierische Produkte und Tierzucht
Catherine Marguerat, BLW, Fachbereich Tierische Produkte und Tierzucht
Yves Schleppi, BLW, Fachbereich, Tierische Produkte und Tierzucht,
Colette Schmid, BLW, Fachbereich, Tierische Produkte und Tierzucht
Fabian Zwahlen BLW, Fachbereich Tierische Produkte und Tierzucht