Unterhalt von landwirtschaftlichen Güterwegen
Die Landwirtschaft ist auf ein gut funktionierendes Netz an Güterwegen angewiesen. Oftmals sind die für den Unterhalt Verantwortlichen jedoch auf Grund mangelnden Fachwissens und fehlender Organisation mit dieser komplexen und teuren Aufgabe überfordert. Deshalb unterstützen Bund und Kantone den ländlichen Raum mit Beratung und finanziellen Beiträgen. Da dies viele Gemeinden nicht wissen, organisierte der Kanton Basel-Landschaft im Jahr 2015 eine Unterhaltstagung und gab eine Broschüre zum Thema heraus.
Ursachen für Wegschäden
Schäden an Wegen können vielfältige Ursachen haben. Neben bautechnischen Mängeln und der normalen Alterung der Baumaterialien gibt es viele weitere Faktoren, welchen mit einem gut organisierten Unterhalt vorgebeugt werden kann.
Ein wichtiger Faktor, der rasch zu grossen Schäden führen kann, ist Wasser. Unkontrolliert abfliessendes Oberflächenwasser von Niederschlägen oder Schneeschmelze verursacht Erosion, Auswaschungen und Rutschungen. Wasserzufluss in die Tragschicht führt in Verbindung mit Frost- und Tauwirkung zu Rissen und so zu Angriffsstellen für Erosion und Tragfähigkeitsverlust. Auch Brücken oder andere Verbauungen können so Schaden nehmen.
Entscheidend ist auch der Umgang der Benutzer der Wege. Dass durch Land- und forstwirtschaftliche Bewirtschaftung wie auch Privatverkehr mit der Zeit Abrieb, Schlaglöcher, Fahrspuren und Risse, Verdrückungen und Senkungen an Strassenkörper und Banketten entstehen, lässt sich nicht ganz vermeiden. Werden nachfolgende Punkte beachtet, kann die Lebensdauer der Wege jedoch erhöht werden:
Mangelhafte Entwässerung der Wege ist eine häufige Ursache für Schäden.
Nicht immer an gleicher Stelle fahren. Spurrinnen, in welchen sich Wasser sammelt und Material ausgeschwemmt wird, werden sonst gefördert.
Grosse Lasten vermeiden und nicht zu schnell fahren, insbesondere bei ungünstiger Witterung (Frost-/Tauwetter).
Bei der Schneeräumung darauf achten, dass die Deckschicht und das Bankett nicht beschädigt werden. Ausserdem sollten Mergelwege nicht gesalzen werden.
Bei der Feldarbeit nicht auf dem Weg, sondern auf dem Anhaupt wenden, damit der Belag und der Wegrand nicht abgedrückt werden.
Nicht zu nahe ans Wegbankett heranpflügen, da sonst tiefgreifende Fahrbahnschäden entstehen können. Bei Hartbelägen muss der Pflügabstand zur Fahrbahn mindestens einen Meter betragen, da der nicht sichtbare Koffer (= Fundation) in der Regel breiter ist als der Belag. Bei Mergelbelägen ist ein 0,5 m breiter, unberührter Streifen ausreichend.
Verschmutzungen sind umgehend wieder zu entfernen. Sie werden sonst in die Deckschicht eingefahren und stellen einen Nährboden für Pflanzen dar.
Auch die Vegetation am Wegesrand kann durch Laub- und Nadelfall die Fahrbahn verschmutzen. Pflanzen wachsen in den Weg hinein und Bäume wurzeln in den Koffer, in Entwässerungsanlagen und Stützbauwerke. Hinzu kommt, dass Bäume und Sträucher das Wegprofil einengen. Wenn die Fahrzeuge deswegen ausweichen, verschiebt sich der Weg ins Kulturland und die Wegränder werden beschädigt.
Laufender Unterhalt ist wichtig
Der laufende Unterhalt gewährleistet den sicheren Betrieb des Weges. Dazu gehören folgende Massnahmen:
periodische Kontrolle der Anlagen;
Reinigung und Pflege von Fahrbahn, Schächten und Entwässerungsanlagen;
schonender Winterdienst;
laufende Reparatur kleiner, lokaler Schäden mit einfachen Mitteln.
Diese Massnahmen sollten nach Bedarf, jedoch mindestens einmal pro Jahr, durchgeführt werden.
Zeitpunkt und Effekt der verschiedenen Unterhaltsmassnahmen. (Quelle: BLW)
Etwa alle 8 Jahre für Mergel- und alle 12 Jahre für Belagswege ist zusätzlich sogenannter periodischer Unterhalt notwendig. Dieser hat den Substanz- und Werterhalt des Weges zum Ziel und umfasst umfangreiche Reparatur- und Erneuerungsarbeiten mit schweren Maschinen und Geräten. Dazu gehören:
Reprofilierung;
Erneuerung der Deckschicht (z.B. Verschleissschicht bei Mergelwegen, Oberflächenbehandlung bei Belagswegen);
Überholung der Entwässerungsanlagen (z.B. Spülen, Kanalfernsehen, Entfernen von Kalkablagerungen), Ersatz defekter Schachtrohre und Armaturen;
Überholung von Kunstbauten (Mauern, Steinkörbe, Holzkasten, Brücken usw.).
Ist der erforderliche Zustand mit periodischen Wiederinstandstellungen nicht mehr erreichbar, so hat der Weg das Ende seiner technischen Lebensdauer erreicht und ist zu ersetzen.
Des Weiteren kann mit der Zeit der Ausbau eines Weges notwendig werden, damit er veränderten, meist gestiegenen Anforderungen gerecht wird. Auch kann auf Grund eines Elementarereignisses ein Wegabschnitt zerstört werden.
Wiederherstellungsmassnahmen können, je nach dem, einem Ersatz gleich kommen.
Planung des Unterhaltes
Gleich nach der Erstellung eines Weges sollte mit dessen Unterhalt begonnen werden. So können Schäden im Anfangsstadium erkannt und behoben werden. Damit dies für alle Wege ausserhalb des Siedlungsgebietes möglichst optimal durchgeführt wird, ist die Erstellung eines Unterhaltsreglementes durch die Gemeinde empfehlenswert. Darin wird die Organisation und Finanzierung des Unterhaltes geregelt und für die Wegbenützer verbindlich festgehalten. Des Weiteren ist es sinnvoll, wichtige Daten über Projektierung, Erstellung und Zustand der durchgeführten Unterhaltsarbeiten zu sammeln.
Auch zu beachten ist, dass schon vor der Erstellung eines Weges Entscheide gefällt werden, welche den Unterhalt und dessen Kosten beeinflussen. Aus den im Strassennetzplan für die ganze Gemeinde festgelegten Funktionen der Wege wie Hofzufahrten oder Holzabfuhrrouten ergeben sich die Wegtypen und Ausbaustandards. Und bei der Wahl der Deckschicht ist zu beachten, dass bei Mergelwegen zwar der laufende Unterhalt aufwändiger ist, bei Belagswegen jedoch der periodische Unterhalt teurer ausfällt. Über einen längeren Zeitraum betrachtet, können Mergelwege deshalb oftmals um einiges günstiger sein als Belagswege. Bei der Wahl des Deckbelages ist jedoch auch die jeweilige Situation vor Ort zu beachten.
Weiterbildung: Unterhaltstagung und -broschüre
Neubau eines Weges in der Gesamtmelioration Blauen.
Am 15. September 2015 führte das Ressort Melioration des Landwirtschaftlichen Zentrums Ebenrain in der Gemeinde Brislach eine Tagung zum Thema «Korrekter Unterhalt von Güterwegen» durch. Die Veranstaltung stiess auf grosses Interesse und es nahmen etliche Gemeinderäte sowie Gemeindemitarbeiter aus dem Bereich Tiefbau, Mitglieder von Burgerkorporationen sowie einige Ingenieure teil.
In Einstiegsreferaten wurden die Grundlagen zu den Themen Meliorationsverfahren und Finanzierung, Unterhaltsreglement und Strassennetzplanung sowie Grundsätze des Wegunterhaltes vermittelt. Anschliessend wurden im Feld anhand eines Asphalt- und Mergelweges Schadensbilder, deren Ursachen sowie mögliche Massnahmen besprochen, und es wurde über den korrekten Unterhalt solcher Wege diskutiert. Verschiedene Möglichkeiten zur Abrandung von Wegen wurden von den Gemeindearbeitern aus Brislach vorgeführt und die Problematik des PAK-Gehaltes an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) in Teerbelägen erläutert.
An der Unterhaltstagung präsentierte das Ressort Melioration ausserdem die neuerarbeitete Unterhaltsbroschüre. Diese erläutert, wie Wege Schaden nehmen können, was unter «Unterhalt» zu verstehen ist und wie er organisiert werden kann. Zusätzlich wird für einige Schadensbilder aufgezeigt, welche Ursachen dafür verantwortlich sind und welche Massnahmen ergriffen werden können. Die Broschüre ist auf der Webseite des Landwirtschaftlichen Zentrums Ebenrain sowie bereits auf der Webseite von Suissemelio aufgeschaltet. Auf Wikimelio wird sie noch folgen.
Barbara Meier, Landwirtschaftliches Zentrum Ebenrain
Samuel Reusser, BLW, Fachbereich Betriebsentwicklung, samuel.reusser@blw.admin.ch
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