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Als Teil des Landwirtschaftlichen Wissens- und Innovationssystems LIWIS ist die landwirtschaftliche und bäuerlich-hauswirtschaftliche Beratung in der Schweiz auf zwei Stufen organisiert. Die Direktberatung der Bauernfamilien geschieht vor Ort in erster Linie durch die kantonalen Beratungsdienste. In einigen spezifischen Wissensgebieten wie Bienen, Geflügel oder Alpwirtschaft sind Beratungsdienste von landwirtschaftlichen Organisationen tätig.

Die AGRIDEA unterstützt die Beratungskräfte in den Kantonen und Organisationen. Als Verein bietet die AGRIDEA in erster Linie Leistungen für ihre Mitglieder an, nämlich die Kantone und ca. 40 landwirtschaftliche Organisationen. Sie bietet unter anderem Weiterbildungskurse für Beratungskräfte an oder koordiniert Plattformen und Foren für den Austausch von Wissen und Erfahrungen.

Zu erwähnen sind im gesamten Wissens- und Innovationssystem weitere Akteure, die in Beratung und Informationsaustausch unterschiedlich stark aktiv sind: Agroscope, Fachhochschulen, das FiBL, Verbände, Medien und die Privatwirtschaft.

Finanzielle Mittel 2015

Neben der AGRIDEA leistet der Bund Finanzhilfen an einige der oben erwähnten Beratungsdienste in den spezifischen Wissensgebieten. Zudem unterstützt er Abklärungen für gemeinschaftliche Projektinitiativen in ihrer Anfangsphase. Seit dem Jahr 2014 kann das BLW zudem Beratungsprojekte unterstützen, die es selber ausschreibt oder die ihm in Form von Beitragsgesuchen von Dritten eingereicht werden. Die dazu verwendeten Mittel stammen aus Kürzungen bei anderen Finanzhilfeempfängern, vor allem bei der AGRIDEA.

Ausgaben des Bundes im Beratungswesen 2015

EmpfängerMio. Fr.
Beratungszentrale (AGRIDEA)8,7
Spezial-Beratungsdienste landwirtschaftlicher Organisationen1,4
Gemeinschaftliche Projektinitiativen0,7
Wettbewerbliche Vergabe von Beratungsprojekten: Ausschreibungen0,1
Wettbewerbliche Vergabe von Beratungsprojekten: Beitragsgesuche1,0
Total11,9

Quelle: Staatsrechnung

Wettbewerbliche Vergabe im Beratungswesen

Mit dem Mittel der wettbewerblichen Vergabe will das BLW den Wettbewerb und die Kostenvergleichbarkeit im Beratungswesen fördern. Neue Akteure haben die Möglichkeit, in der Beratung aktiv zu werden und ihre Wirksamkeit und Effizienz unter Beweis zu stellen. Auch bekannte Akteure können Fördergelder beantragen, wenn sie neue Beratungsinhalte aufgreifen oder neue methodische Vorgehensweisen vorschlagen. In den vergangenen zwei Jahren haben beide Gruppen regen Gebrauch von dieser Möglichkeit gemacht.

Dem BLW stehen in diesem Zusammenhang zwei Instrumente zur Verfügung. Einerseits kann das BLW Themen, die ihm wichtig sind, zur Ausschreibung bringen. Im Vordergrund stehen die Wettbewerbsfähigkeit und die Ressourceneffizienz der Landwirtschaft. Die Ausschreibungen unterliegen dem öffentlichen Beschaffungswesen. Zwei grössere Projekte waren 2015 am Laufen: Die Überarbeitung der Schätzungsanleitung und die erste Phase des Projektes Mehrwert durch überbetriebliche Kooperationen. Diese beinhaltet die Erarbeitung von sogenannten Werkzeugkoffern für die drei wichtigsten Arten von Kooperationen: Flächenbewirtschaftung, Investitionen in Maschinen und Gebäude sowie Zusammenarbeitsformen.

Als zweites Instrument stehen die Beitragsgesuche für Beratungsprojekte zur Verfügung. Interessierte Akteure haben vier Mal im Jahr die Möglichkeit, dem BLW Projekte zur Mitfinanzierung einzureichen. Die Projekte werden intern, je nach Thema auch extern geprüft und bewertet. Die Geschäftsleitung des BLW entscheidet abschliessend, ob und mit welchem Betrag die eingereichten Projekte unterstützt werden. Bei gutgeheissenen Projekten schliesst das BLW mit den Projektträgern Finanzhilfeverträge ab. 2015 wurden 12 neue Beitragsgesuche eingereicht, von denen 7 bewilligt wurden. Im Jahr 2014 waren doppelt so viele Projekte eingereicht worden. Welche Anzahl eher dem langjährigen Mittel entspricht, wird sich erst noch zeigen müssen. Von den Gesuchen wird erwartet, dass sie klaren Projektcharakter aufweisen: Sie müssen eine im Voraus bestimmte Laufzeit aufweisen (keine Dauerfinanzierung) sowie Neues aufgreifen, erarbeiten und vermitteln, also einen Innovationseffekt haben (keine Finanzierung normaler Direktberatungsleistungen). Projekte werden unter anderem abgelehnt, weil sie zu wenig Projektcharakter haben, als nicht prioritär beurteilt werden oder den Rahmen der verfügbaren finanziellen Mittel übersteigen.

Im Jahr 2015 waren insgesamt 25 Projekte am Laufen. Diese wurden mit 1,1 Millionen Franken gefördert. Über die gesamte Laufzeit der Projekte – Vorjahr und Folgejahre zusammengerechnet – beträgt das Fördervolumen 3 Millionen Franken Projekte dauern von einigen Monaten bis maximal fünf Jahre.

Ob ein Projekt zur Ausschreibung gelangt bzw. mit einer Finanzhilfe unterstützt wird, hängt einerseits von der Qualität ab, andererseits davon, wie gut es den strategischen Leitlinien der Agrarpolitik entspricht. Projekte können zu einer der vier Hauptaufgaben der Beratung eingereicht werden:

Beratungssystem optimieren (Austausch Beratung <=> Praxis), Beratung als sich selbst regulierendes Subsystem innerhalb des LIWIS

Neues Wissen in die Praxis einführen (Wissenschaft <=> Praxis), Beratung als Bindeglied zwischen Forschung und Praxis

Erfahrungen verbreiten (Praxis <=> Praxis), Beratung als Katalysator des Austausches in der Praxis

Rahmenbedingungen und Massnahmen vermitteln (Verwaltung/Gesellschaft <=> Praxis), Beratung als Vermittlerin politischer Massnahmen und sozioökonomischer Rahmenbedingungen an die Praxis)

Die Projekte werden von Fachleuten des BLW begleitet und periodisch evaluiert. Auszahlungen erfolgen nur, wenn die Tätigkeiten nach Projektplan ausgeführt werden und wenn die Teil- und Schlussevaluationen positiv ausfallen. Eine Auswertung der bisher abgeschlossenen Projekte zeigt, dass die vertraglich vereinbarten Tätigkeiten ausgeführt und die erwünschten Produkte vorliegen. Anderseits ist es schwierig zu beurteilen, welche Wirkung sie in der Praxis erzielt haben oder noch erzielen werden.

Zugesicherte und 2015 ausbezahlte Mittel für Beratungsprojekte
(Ausschreibungen und Beitragsgesuche)


BeratungsaufgabeLaufende  ProjekteZugesicherter Betrag über die gesamte LaufzeitAusbezahlter Betrag 2015
 Anzahlin 1 000 Fr.in 1 000 Fr.
Beratungssystem optimieren
(Beratung <=> Praxis)
522196
Neues Wissen in die Praxis einführen
(Wissenschaft <=> Praxis)
81 223419
Erfahrungen verbreiten
(Praxis <=> Praxis)
7928292
Rahmenbedingungen und Massnahmen vermitteln
(Verwaltung/Gesellschaft <=> Praxis)
5640311
Total253 0121 118

Quelle: BLW

Strategische Leitlinie des BLWBewilligte ProjekteZugesicherter Betrag über die gesamte LaufzeitAusbezahlter Betrag 2015
 Anzahlin 1 000 Fr.in 1 000 Fr.
Nachhaltige Produktion, Produkte und Leistungen91 316484
Wettbewerbsfähige Produktion und Produkte111 135367
Nutzung und Bewahrung der Produktionsressourcen5561267
Total253 0121 118

Quelle: BLW

Anton Stöckli, Markus Lötscher, BLW, Fachbereich Forschung, Beratung und Evaluation, anton.stoeckli@blw.admin.ch