Übergangsbeitrag
Mit der Agrarpolitik 2014-2017 wurde 2014 der Übergangsbeitrag eingeführt. Dieser federt die durch den Systemwechsel verursachte einzelbetriebliche Veränderung der Direktzahlungen ab und stellt so einen sozialverträglichen Übergang von der alten in die neue Agrarpolitik sicher. Den Betrieben mit tieferen Direktzahlungen soll damit Zeit verschafft werden, ihren Betrieb auf die neue Agrarpolitik auszurichten. Der Übergangsbeitrag ist bis zum Jahr 2021 vorgesehen.
Die Kantone berechneten im 2014 für jeden Betrieb einmalig einen Basiswert. Er ergibt sich aus der Differenz zwischen den allgemeinen Direktzahlungen im alten und der Summe der Kulturlandschafts- und Versorgungssicherheitsbeiträge im weiterentwickelten System. Für die allgemeinen Direktzahlungen wurde das Jahr mit den höchsten Direktzahlungen im Zeitraum 2011-2013 ausgewählt. Für die Berechnung der Beiträge nach dem weiterentwickelten System wurden die Strukturdaten (Flächen, Tiere) dieses ausgewählten Jahres verwendet.
Die für den Übergangsbeitrag zur Verfügung gestellten Mittel entsprechen dem Kredit der Direktzahlungen abzüglich den Ausgaben für alle freiwilligen Direktzahlungsprogramme sowie Projekte betreffend Ressourceneffizienz und Gewässerschutz. Die Summe der Basiswerte aller Betriebe wird diesen Mitteln gegenübergestellt, was einen Faktor ergibt. Dieser Faktor sagt aus, zu welchem Anteil die Basiswerte der Betriebe als Übergangsbeitrag ausbezahlt werden. Der Faktor lag für das Jahr 2015 bei 0,2796 und somit deutlich tiefer als im Jahr 2014 (0,4724). Mit zunehmender Beteiligung an den freiwilligen Direktzahlungsprogrammen sinken die zur Verfügung stehenden Mittel für den Übergangsbeitrag, folglich auch der Faktor und damit der Übergangsbeitrag pro Betrieb.
Übergangsbeitrag 2015
Einheit | Talregion | Hügelregion | Bergregion | Total | |
Betriebe | Anzahl | 18 708 | 12 125 | 13 149 | 43 982 |
Beitrag pro Betrieb | Fr. | 4 324 | 3 979 | 3 710 | 4 045 |
Total | 1 000 Fr. | 80 899 | 48 246 | 48 783 | 177 928 |
Quelle: BLW
Aus untenstehender Tabelle lassen sich die ausbezahlten Beiträge pro landwirtschaftlicher Zone und Kanton ablesen.
Die Zahlung des Übergangsbeitrags ist von Produktionsfaktoren wie Fläche und Tierzahl entkoppelt und von der Begrenzung der Direktzahlungen pro Standardarbeitskraft (SAK) ausgenommen. Damit soll erreicht werden, dass die Abfederung durch den Übergangsbeitrag nicht geschmälert wird. Nur bei hohen Einkommen oder hohem Vermögen sowie bei einer SAK-Reduktion um 50 % und mehr gegenüber dem Referenzjahr (Jahr mit dem höchsten allgemeinen Direktzahlungen 2011-2013) wird der Übergangsbeitrag reduziert.
Wirkung der Begrenzung des Übergangsbeitrags 2015
Betroffene Betriebe | Kürzung | Kürzung pro Betrieb | |
Einheit | Anzahl | Fr. | Fr. |
Kürzungen aufgrund der Reduktion der Betriebsgrösse (SAK) um mehr als 50 % (im Vergleich zum Referenzjahr) | 505 | 1 153 756 | 2 285 |
Kürzungen aufgrund von Einkommen oder Vermögen | 2 359 | 5 773 882 | 2 448 |
Total der Kürzungen | 6 927 638 |
Quelle: BLW
Philipp Meyer, BLW, Fachbereich Direktzahlungsgrundlagen, philipp.meyer@blw.admin.ch
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