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Die staatlichen Sozialwerke und Personenversicherungen sowie Sachversicherungen und private Institutionen sind sowohl für die bäuerliche als auch für die nicht-bäuerliche Bevölkerung Teil des formalen Sicherheitsnetzes. Diese verschiedenen Sozialversicherungen wie AHV/IV oder Kranken- und Unfallversicherung bieten den Menschen einen weitreichenden Schutz vor Risiken, deren finanzielle Folgen sie nicht allein bewältigen können.

Bei den meisten Sozialversicherungen ist eine Auswertung nach Berufskategorie nicht möglich. Die nachfolgende Untersuchung beschränkt sich daher auf die AHV, die Familienzulagen in der Landwirtschaft sowie die Sozialhilfe.

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) ist der bedeutendste Pfeiler der Alters- und Hinterlassenenvorsorge in der Schweiz. Sie soll den Existenzbedarf bei Wegfall des Erwerbseinkommens in Folge von Alter oder Tod des Versorgers oder der Versorgerin decken. Die 1948 eingeführte AHV-Rente ist dabei abhängig vom beitragspflichtigen Einkommen in der aktiven Zeit sowie von allfälligen Erziehungs- und Betreuungsgutschriften.

Die AHV-Einkommensstatistik umfasst sämtliche AHV-pflichtigen Einkommen eines Beitragsjahres unabhängig von der Dauer der Erwerbstätigkeit. Für das Jahre 2012 zählte man rund 5,4 Millionen AHV-Beitragszahlende (Erwerbstätige und Nichterwerbstätige). Davon waren 4,9 Millionen erwerbstätige Beitragszahlende im Alter von 18 bis 63/64 Jahren.

Die aktuellste verfügbare AHV-Einkommensstatistik von 2012 zeigt, dass unter den insgesamt 4,908 Millionen erwerbstätigen Beitragszahlern [Personen mit ausschliesslichen Ersatzeinkommen (EO-Taggelder, IV-Taggelder, Taggelder der Militärversicherung) der Beitragsart 1 in den individuellen Konten der AHV (=Arbeitnehmende) aber ohne andere effektive AHV-pflichtige Erwerbseinkommen werden im Total der Erwerbstätigen nicht berücksichtigt)] im Alter von 18 bis 63/64 Jahren 53 200 selbständige Landwirte und selbständige Landwirtinnen bzw. Bäuerinnen sind. Bei 35 600 Landwirten und 4600 Landwirtinnen bzw. Bäuerinnen war das AHV-Einkommen aus der landwirtschaftlichen Tätigkeit gemessen an ihrem gesamten AHV-Einkommen anteilsmässig am höchsten. Rund die Hälfte der selbständigen Beitragszahlenden aus der Landwirtschaft ging einer ausserbetrieblichen Erwerbstätigkeit nach.

AHV-Einkommen von Selbständigen in der Landwirtschaft¹
(Personen im Alter von 18 bis 63/64 Jahren)²

AHV-Einkommen 2012AnzahlTotal mittleres AHV-Einkommendavon aus Landwirtschaftdavon aus anderer Erwerbstätigkeit³Mittleres Alter
  Fr.Fr.Fr.Jahre
Männer47 10067 40048 40019 00048,2
Frauen600037 60026 00011 60047,9
Total bzw Mittelwert53 20064 00045 90018 10048,1

1 Spezialauswertung
2 Erwerbstätige Personen im Jahr des Erreichens des AHV-Alters (64 bzw. 65 Jahre) sowie nach dem AHV-Alter (65+ bzw. 66+ Jahre) werden nicht berücksichtigt.
3 Personen ohne andere Erwerbstätigkeit: Bei der Berechnung des Mittelwertes wird der Betrag von 0 Franken eingesetzt.
Quellen: Individuelle Konten der AHV, Zentrale Ausgleichsstelle (ZAS) – Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV); Stand März 2016

Die Einkommenseinträge in den individuellen AHV-Konten werden jährlich von den Ausgleichskassen der Zentralen Ausgleichsstelle (ZAS) übermittelt. Die Übermittlung erfolgt nach Beitragsarten. Dabei werden Selbständige in der Landwirtschaft mit einer separaten Beitragsart (Beitragsart 9) gemeldet. Selbständigerwerbenden, welche nur den AHV-Mindestbeitrag entrichten, wird ein Einkommen in ihrem individuellen Konto eingetragen (2012: 9 094 Fr.). In der Landwirtschaft ist dies bei 17 % bzw. 7350 Männern und 1880 Frauen der Fall.

Die Familienzulagen

Familienzulagen sind, neben Steuererleichterungen, das wichtigste Mittel des Familienlastenausgleichs. Im Gegensatz zu den Leistungen der übrigen Sozialversicherungen bilden sie nicht einen Einkommensersatz, sondern eine Einkommensergänzung.

Die Familienzulagen in der Landwirtschaft gelten ausschliesslich für selbständige Landwirtinnen/Landwirte, Älpler, Berufsfischer sowie landwirtschaftliche Arbeitnehmende. Sie werden hauptsächlich durch die öffentliche Hand finanziert, dabei übernimmt der Bund zwei Drittel und die Kantone übernehmen einen Drittel.

Ansätze von Familienzulagen in der Landwirtschaft

Art der FamilienzulageAnsatz (in Fr.)
Kinderzulage¹ (Kinder bis 16 Jahren)200
Ausbildungszulage¹ (Kinder von 16 bis 25 Jahren)250
Haushaltungszulage100

¹Berggebiet: um 20 Fr. höher
Quelle: Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)

Die Höhe der Kinder- und der Ausbildungszulagen in der Landwirtschaft entspricht den Mindestansätzen nach dem Familienzulagengesetz (FamZG). Im Berggebiet sind diese Ansätze um 20 Franken höher. Landwirtschaftliche Arbeitnehmende erhalten zusätzlich eine monatliche Haushaltungszulage von 100 Franken. Einzelne Kantone richten nebst diesen Zulagen noch weitere aus.

Bezug von Familienzulagen in der Landwirtschaft 2015

 Bezüger/innen Zulagen
 AnzahlMio. Fr.
Landwirtschaftliche Arbeitnehmende7884 
Kinderzulagen865115,599
Ausbildungszulagen23654,731
Haushaltungszulagen75917,478
Landwirte/Landwirtinnen13 982 
Kinderzulagen24 33655,559
Ausbildungszulagen10 85225,490
Total21 866108,857

Ohne Älpler und Fischer
Quelle: BSV

Die finanziellen Mittel, die in Form von Familienzulagen in die Landwirtschaft fliessen, haben in den letzten Jahren deutlich abgenommen. Dies bedingt durch einen Rückgang der Bezüger/innen bzw. der Anzahl Kinder und weil aufgrund einer Gesetzesänderung die Bauernfamilien seit 2013 vermehrt nach dem Familienzulagengesetz anstatt nach dem Gesetz über die Familienzulagen in der Landwirtschaft rechnen. Die ausbezahlten Zulagen beliefen sich 2015 auf 109 Millionen Franken. Familienzulagen wurden bis Ende 2007 nur an Kleinbauern (Einkommensgrenze 30 000 Fr.) ausgerichtet. 2008 fiel die Einkommensgrenze und alle selbständigen Landwirte hatten Anspruch auf Familienzulagen. Vergleichbare Zahlen liegen deshalb erst ab diesem Zeitpunkt vor: 2009 beliefen sich die ausbezahlten Familienzulagen in der Landwirtschaft noch auf insgesamt 150 Millionen Franken.

Die Sozialhilfe

Die Bundesverfassung garantiert jedem in der Schweiz sich aufhaltenden Menschen einen Anspruch auf Hilfe in Notlagen. Die Kantone gewähren im Rahmen der öffentlichen Sozialhilfe Leistungen an Personen, die nicht für ihren Bedarf oder denjenigen ihrer Familie aufkommen können. Zuständigkeit und Vollzug der Sozialhilfe sind je nach Kanton oder Gemeinde unterschiedlich organisiert.

Erwerbstätige Sozialhilfe-Beziehende in der Landwirtschaft 2014¹

 FällePersonen in der Unterstützungseinheit
(Erwachsene und Kinder)
Summe der AuszahlungsbeträgeAuszahlungsbetrag pro Fall
 AnzahlAnzahlMio. Fr.Fr.
Selbständig45910,79817 700
Regelmässig Angestellt1633602,32414 300
Übrige Erwerbstätige in Privathaushalten
2674874,12415 400
Erwerbstätige in stationären Einrichtungen / besonderen Wohnformen24240,40016 700
Total Erwerbstätige4999627,64615 300

1 Spezialauswertung Branche Landwirtschaft: Sozialhilfefälle und Mittelwert der Auszahlungsbeträge nach Erwerbssituation
Grundgesamtheit: Personen in Fällen (Unterstützungseinheiten), in denen die Antrag stellende Person in der Landwirtschaft (inkl. Forst, Fischerei) erwerbstätig und zwischen 15 und 64 Jahren alt ist. 
Quelle: Bundesamt für Statistik (BFS)

2014 wurde an 499 Fälle aus der Landwirtschaft rund 7,6 Millionen Franken Sozialhilfe gewährt, was pro Fall 15 300 Franken entspricht; unabhängig der Branche waren es durchschnittlich 15 500 Franken pro Fall.

Der Bedarfsnachweis als Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Sozialleistungen führt dazu, dass die finanziellen Verhältnisse von Haushalt und Betrieb aufgedeckt und bisher Privates einer Behörde mitgeteilt werden müssen. Unter den Bauernfamilien verbreitete Werte wie Autonomie, Eigenständigkeit und Unabhängigkeit stehen der Inanspruchnahme der Sozialhilfe entgegen. Wegen der engen Verflechtung von Betrieb und Privathaushalt besteht zudem eine hohe Flexibilität bezüglich Einsatz von Arbeit und Finanzen. Bäuerinnen und Landwirte nehmen unter anderem auch deshalb selten Sozialhilfe in Anspruch: Der Gürtel wird in finanziell schwierigen Zeiten enger geschnallt und sie leben «von der Substanz».

In der Sozialhilfe besteht ein ausgeprägtes Stadt-Land-Gefälle: Je grösser die Gemeinde bzw. Stadt, desto höher die Sozialhilfequote. Die Angst vor einer Stigmatisierung als Sozialhilfebezüger ist denn auch, gerade in ländlichen Gegenden, nach wie vor gross.

Esther Grossenbacher, BLW, Fachbereich Forschung, Beratung und Evaluation, esther.grossenbacher@blw.admin.ch